Widerrufsrecht für Unternehmen?

Hallo erstmal, ich bin Azubi in einem mittelständigem IT Unternehmen. Ich habe über Amazon, aber über einem anderen Anbieter, einen falschen Adapter bestellt. Der Plan war diesen Adapter zurück zu schicken und einen anderen zu bestellen. Nun habe ich eine böse Mail von meinem Chef bekommen mit einem PDF des Anbieters im Anhang. Dort steht drin:

"Die aufgeführten Paragraphen in unserer Widerrufsbelehrung beziehen sich auf das BGB und haben somit für Firmenkunden keine Wirksamkeit. Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, und uns, der GmbH ist nach dem HGB geregelt und in diesem gibt es das Fernabsatzgesetz nicht, somit sind wir auch nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen zweiseitigen Handelskauf"

Jedoch kann man jederzeit eine eigene Regel bereitstellen das ein Widerrufsrecht für Firmen vorsieht. Muss dies explizit erwähnt werden das dies nur für Verbraucher gilt? In deren AGB's steht kein Wort für wen dieses gilt.

Dort steht erstmal: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Und Ausnahmen wann dies nicht gilt:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Könnte mir jemand sagen ob man dort eine Chance hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Widerruf, Bestellung, Gewerbe, Handel, Käuferschutz, Widerrufsrecht
Auto-Leasing für Student mit Gewerbeschein & Minijob?

Hallo!

Ich habe mich schon einige Zeit in das Thema eingelesen, aber blicke glaube ich immer noch nicht richtig durch.

Kurze Vorgeschichte: Ich studiere im Moment, habe einen 450€ Minijob und verdiene nebenbei noch Geld als Freiberufler mit Gewerbeschein. So komme ich im Jahr auf ca. 9.000€ (450€ x 12 Monate + 3.600€ aus dem Gewerbe). Die steuerliche Freigrenze liegt aktuell bei 8.820€, unter die ich auch nach Abzug von Studiengebühren etc. kommen sollte.

So jetzt meine Frage zum Leasing, bzw. der Frage ob es für mich überhaupt einen Sinn macht:

Als Beispiel: Nehmen wir an ich würde mir ein Auto mit einem Bruttolistenpreis von 28.800€ zu einer Leasingrate von 260€ brutto monatlich leasen. Hinzu kommen Kosten für die Versicherung, Sprit etc. in Höhe von bsp. 200€ monatlich.

Insgesamt hätte ich dann monatliche Kosten von 460€ brutto.

Da ich das Fahrzeug nur zu 30 - 40% gewerblich Nutzen würde, würde ich die 1% Regelung für die Versteuerung wählen.

Also 280€ x 12 Monate = 3.360€ die am Jahresende zusätzlich versteuert werden müssten. Im Endeffekt hätte ich dann einen zu versteuernden Gewinn von 12.360€ (5.400€ Minijob + 3.600€ Gewerbe + 3.360€ Leasing).

Ist es jetzt richtig, dass man die gesamten Leasingraten und Kosten für Versicherung & Sprit vom Gewinn abziehen kann? Also 12.360€ - 460€ x 12 Monate, und würde dann auf einen verbleibenden Gewinn von 6.840€ kommen? Dann würde ich ja deutlich unter der Freigrenze liegen und müsste keine weiteren Steuern mehr zahlen?

Ich denke aber eher, dass ich einen Denkfehler habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße :)

PS: Die Zahlen sind nur als Beispiel gedacht. Ich habe mich noch nicht wirklich nach einem Leasingfahrzeug umgeschaut!

Auto, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Gewinn, Leasing, Student

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbe