Meinung des Tages: Jeder Mensch soll seinen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen & ändern können. Wie steht ihr zum Selbstbestimmungsgesetz?

Bisher war es für viele trans Personen ein langes und teils kompliziertes Verfahren, wenn sie ihren Namen und/oder Geschlecht offiziell ändern lassen wollten. Dies soll sich nun ändern.

Das Transsexuellengesetz

Das sogenannte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 gilt bisher in Deutschland. Immer wieder wurde dieses stark kritisiert. Der Grund: Um den Vornamen und das Geschlecht ändern lassen zu können, müssen Betroffene erst psychologische Gutachten einholen und dann auf die offizielle gerichtliche Entscheidung warten. Erst wenn diese Hürden gemeistert sind, können Vorname und Geschlecht geändert werden. Nicht nur ist dieses Verfahren langwierig und teuer, viele trans Personen empfinden es als demütigend. Deshalb gibt es nun den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz.

Das Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Gesetz soll sich an nicht-binäre, inter- und transgeschlechtliche Menschen richten.

Künftig soll es möglich sein, ab 18 ohne voriges Gutachten beim Standesamt den Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Ab 14 soll eine Änderung ebenfalls möglich sein, jedoch mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Unter 14 wird eine Änderung dann nur durch Sorgeberechtigte möglich sein, kann also nicht selbst veranlasst werden von Betroffenen.

Eine Eintragsänderung soll theoretisch so oft wie gewünscht möglich sein, jedoch mit einer Sperrfrist von jeweils einem Jahr.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Sowohl die Union, als auch die AfD und DIE LINKE befürchten, dass es durch das neue Gesetz zu Problemen kommen könnte. Silvia Breher (CDU/CSU) kritisiert, dass das Gesetz künftig beispielsweise Bademeistern und Fitnesstrainern die Entscheidung überlassen wird, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf. Auch Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) spricht von Gefahren für Frauen in Frauensaunen. 

Diese Kritik wird wiederum von der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman als irrationale Debatte bezeichnet. Für Männer sei es in Deutschland nicht nötig, den Geschlechtseintrag zu ändern, um sich dadurch zu erschleichen, eine nackte Frau sehen zu können.

Weiter bleiben geschützte Räume weiterhin geschützt – das eingetragene Geschlecht soll nicht automatisch Zugang zu diesen gewähren.

Zudem werden die Daten beim Antrag zur Namensänderung an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, um sicherzustellen, dass etwa Kriminelle dadurch nicht untertauchen können.

Lage in anderen Ländern

Irland, Dänemark, Portugal, Argentinien und Uruguay haben bereits Gesetze dieser Art eingeführt. Auch in der Schweiz ist eine Änderung des Geschlechts möglich, jedoch nur in „männlich“ oder „weiblich“.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt ihr über das Selbstbestimmungsgesetz? Habt ihr Kritikpunkte daran und falls ja, welche? Denkt ihr, dass dies der richtige Schritt hin zu mehr Toleranz und weniger Diskriminierung sein kann?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße
Euer gutefrage Team 

Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/selbstbestimmungsgesetz-106.html

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Meinung des Tages: Gendern – was wäre die richtige Umsetzung?

Die Mitglieder des Rats für deutsche Rechtschreibung sind sich darüber einig, dass alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache angesprochen werden sollen. Doch die Frage dabei ist nach wie vor: Wie soll das umgesetzt werden?

Nach wie vor gibt es keine Empfehlung für Doppelpunkte oder Gendersternchen. Letzterer wird auch nach wie vor nicht offiziell anerkannt vom Rat für deutsche Rechtschreibung.

Nach langen Debatten konnte sich der Rat lediglich mit einer Zweidrittelmehrheit darauf einigen, dass die Sonderzeichen toleriert werden sollen.

Skeptiker sehen in den Sonderzeichen vor allem Probleme der Übersetzbarkeit und eine mögliche Beeinträchtigung der Grammatik und Satzbildung oder gar der Gruppenidentitäten.

So sieht Heinz Bouillon, der als Stellvertreter für die Deutsche Gemeinde Belgiens an den Diskussionen teilnahm, eine große Problematik mitunter in der Tatsache, dass beispielsweise entsprechende Sonderzeichen im Niederländischen und Französischen schlichtweg nicht existieren. Wie damit in Übersetzungen umgegangen werden soll, ist für ihn eine unbeantwortete Frage. Zudem befürchtet er, dass die Popularität von Deutsch als Fremdsprache rasant abnehmen würde, würden der Genderstern oder andere Sonderzeichen anerkannt werden.

Auch Sabine Krome, Geschäftsführerin des Rats für deutsche Rechtschreibung sieht in der Debatte mögliche Stolpersteine: So würde laut ihr beispielsweise durch die Wortzeichen im Wortinneren die Wortbildung gestört. Auch bei der Pluralbildung würde es Probleme geben.

Der Vorsitzende des Rats für deutsche Rechtschreibung, Josef Lange, befürchtet durch die Nutzung von Gendersprache sogar eine Aufspaltung des deutschen Sprachraums auf verschiedene Gruppenidentitäten.

Letztlich blieb der Rat also bei den Empfehlungen von 2021, die besagen, dass etwaige Sonderzeichen, die mehrgeschlechtliche Bezeichnungen im Wortinneren kennzeichnen, noch nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen werden sollen.

Der Rechtschreibrat schlägt aber vor, eine Ergänzung des Regelwerks im Abschnitt Sonderzeichen vorzunehmen, in dem auch die entsprechenden Probleme thematisiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Was wäre die richtige Umsetzung von Gendersprache? Wo seht ihr Möglichkeiten, wo Hindernisse?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße und einen guten Start in die Woche!

Euer gutefrage Team 

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/genderzeichen-orthografie-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/genderzeichen-orthografie-100.html

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