Wir haben ein kleines Haus ( Gartenhaus mit Adresse und Hausnummer ) gekauft welches zu Besuchszwecken in Deutschland genutzt werden soll. Das Bauamt hat uns nach dem Eigentuemerwechsel angechrieben und darauf hingewiesen das der vorherige Eigentuemer vergeblich versucht hat das Gartenhaus mit Adrese und Hausnummer als Wohnhaus zu legalisieren und nur eine Baugnehmigung fuer ein Gartenhaus vorliegt. Eine Ummeldung als Wohnhaus kann in Zukunft nicht erfolgen und das Haus darf nur als Gartenhaus genutzt werden. Wichtig ist die Adresse und die Hausnummer ( Internet, Wasser, Strom und Post ) Kann diese bestehende Adresse und die hausnummer fuer ein Gartenhaus von den Behoerden geloescht werden.
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Kann von Behoerden eine bestehende Adresse fuer ein Gartenhaus mit einer Adresse und Hausnummer geloescht werden??
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