Gestern war von einem Gerichtsurteil zu hören, welches besagt, daß Nacktbilder des Beziehungspartners zu löschen bzw. zu vernichten sind, sobald die Beziehung beendet ist, da ein Einverständnis zu solchen Bildern nur während einer bestehenden Beziehung angenommen werden kann.
Abgesehen davon, daß dies nicht immer zutreffen muß und dieses Einverständnis auch während einer Beziehung nicht zwingend vorhanden sein muß bzw. man seine Meinung ändern kann oder es auch nach dem Ende der Beziehung trotzdem noch vorhanden sein kann, frage ich mich, wie die Einhaltung dieses Gesetzes kontrolliert werden will.
Sofern jemand diese Bilder nicht weiterverbreitet, kann ihm doch niemand nachweisen, daß er ggf. immer noch über sie verfügt.
Warum wird dann nicht praxisbezogener geurteilt und nur gesagt, daß es verboten ist, diese Bilder an Dritte weiterzugeben? Denn nur darum geht es doch im Kern.
Der Expartner weiß ja sowieso, wie man nackt aussieht. Warum sollte er dann also keine Nacktbilder mehr besitzen dürfen, die nur für ihn selbst bestimmt sind?