Über Rot gefahren - welche weiteren Konsequenzen haben die Punkte in Flensburg und wo könnten sie mir das leben schwer machen?

Hay alle zusammen,

Normalerweise fahre ich immer super sicher. Zu schnell fahre ich nie - normalerweise erstrecht nicht über rote Ampeln.

Es hat Regen geschüttet ohne Ende und dann habe ich einfach übersehen, dass die Ampel wohl schon längst auf Gelb war und zack, war sie auch schon Rot. Kurz nachgedacht - bei schüttender Nässe nun mit 50 eine Vollbremsung einlegen?? Lange überlegen blieb ja nicht - zack war ich trüber. Zack hats geblitzt.

So viel Glück wünscht man doch jedem.. dort war ein fester Blitzer installiert.

Jedenfalls habe ich gelesen, dass es eine satte Geldstrafe gibt, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot (wenn länger als 1 Sekunde..1 Sekunde geht so fix vorbei - definitiv war ich drüber. Die Ampel war nicht Rot, als ich fast drüber war.. ich glaub ich war noch so 3 Meter davor?).

Jetzt frage ich mich, wo mir die Punkte in Flensburg Ärger machen könnten ? (Autoversicherung?). 2 Punkte absitzen kostet wohl nach Internet 5 Jahre... Noch nie viel mit beschäftigt, da ich dachte, mir kann das eh nicht passieren.

Blöd gelaufen!

Was hättet ihr eigentlich getan? bei sowas wirklich immer volle Kanne in die Bremse gehen?? Vorausschauendes Fahren - klar... ich denke jedem kann es aber mal passieren, dass man etwas nicht rechtzeitig wahrnimmt.

Danke für eure Antwort!

Liebe Grüße

Punkte, Flensburg, rotlichtverstoß, Ampelblitzer
8 Punkte auf einmal in Flensburg?

Hallo!

einfach mal die Frage man nehme an man hat einen Bußgeldbescheid erhalten mit 8 Punkten die drohen. Man hat aber aktuell 0 Punkte. Und sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen Punkte oder Fahrverbotstechnisch.

Wird dann trotzdem direkt der Führerschein entzogen und die Vorstufen (Ermahnung, Verwarnung) übersprungen?

„Das Punktesystem kennt ein abgestuftes System von Verwarnungen und Maßnahmen, bevor es zu einer Fahrerlaubnisentziehung kommt. Diese Abstufungen sollen auch nicht demjenigen vorenthalten sein, der durch eine Verurteilung oder einen Bußgeldbescheid eine Maßnahmenstufe übersprigen würde. So wird der Punktestand des Betroffenen auf 13 Punkte reduziert, wenn er durch die Entscheidung auf mindestens 14 Punkte käme, ohne zuvor gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StVG verwarnt worden zu sein. Wenn durch eine Entscheidung "auf einen Schlag" eine Stufe mit mehr als 13 beziehungsweise 17 Punkten erreicht wird, ohne dass zuvor eine TeIlnahme an einem Aufbauseminar angeordnet war, erfolgt eine Herabsenkung auf 17 Punkte. Übrigens kann ein Unterlassen der nach § 4 Abs. 3 StVG gebotenen behördlichen Maßnahmen bei mehreren getrennt geahndeten Verstößen auch mehrfach beziehungsweise wiederholt zu einer Rückstufung führen.“

dies war allerdings zur alten Regelung. Wie ist das aktuell?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank!

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Flensburg, Ordnungswidrigkeit, Punktesystem, Fahreignungsregister

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