Gibt es bei Firmenwagennutzung ein Gewohnheitsrecht?

Hallo, ich muss mal wieder etwas fragen und hoffe es kann mir hier jemand eine aussagekräftige Antwort geben.

Mein Mann arbeitet seit 12 Jahren in der selben Firma und hat sein Anbeginn einen Firmenwagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung um damit von Zuhause zur Arbeit und wieder zurück zu kommen. Es handelt sich um einen VW Combo und er muss davon keinerlei Kosten tragen, also von wegen 1% Regelung oder so.

In zurückliegenden Gehaltsgeprächen wurde immer darauf hingewiesen, dass er ja den Combo nutzen darf. Leider gibt es keinen Vertrag über die Nutzungserlaubnis dieses Fahrzeuges. Es ist sozusagen irgendwie eine stillschweigende Abmachnung. Lediglich ein Schreiben liegt vor, das mein Mann vor einigen Jahren erhalten hat aufgrund eines Tickets, als ich einmal mit dem Combo zu schnell unterwegs war, in dem er darau hingewiesen wird, das der Wagen einzig ihm und keinen dritten personen und auch nur zu Fahrten zwischen Whg und Arbeitsstätte überlassen wurde.

Jetzt ist es so, das letzte Woche sein Chef an meinen Mann herangetreten ist und ihm mitteilte, das er ab September das Auto bräuchte, wahrscheinlich für einen anderen Mitarbeiter und mein Mann solle sich schon mal Gedanken darüber machen.

Meine Frage nun: Kann der Chef meines Mannes das so ohne weiteres machen bzw. gibt es aufgrund der länge der Zeit nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht? Ad wäre dies ja wie eine Gehaltskürzung.

Kann jemand dazu etwas sagen?

Vielen Dank schon einmal.

Firmenwagen, Gewohnheitsrecht

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