Hallo, ich habe eine Frage in richtung Arbeitsrecht bzw Urlaubsrecht.
Ich bin derzeit am tüfteln wie ich meinen Urlaub verteile und komme zum Schluss, dass mir drei Tage fehlen, welche ich für den Betriebsurlaub benötige.(Es ist das erste mal für mich dass ich in einem Betreib arbeite, der Betriebsurlaub macht) Dieser Betriebsurlaub würde über Weihnachten und Silvester/Neujahr fallen. Nun ist es so, dass der 1 und 2. Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr gesetzliche Feiertage sind. Würden mir diese Tage gutgesprochen werden? Bei einem Feiertag hat man ja das Recht, diesen Feiertag als freien Tag zurückzuerhalten. Ist dass dann auch beim Urlaub so? Wenn dass so ist, dann würden meine Urlaubstage genau aufgehen.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten im Voraus.