Familienkasse verklagen?

Guten Morgen zusammen,

ich komm grade von der arbeit und versuch mal hier. Ich weiß es ist spät und die Maschine oben macht das nicht so mit aber ich brauch wirklich hilfe.

Jeder kennst jeder hasst es: Beamte! Lassen sich Zeit und geben nen feuchten darauf ob du mal nen Halben Monat kein Geld mehr hast aber naja. Ich kämpfe jetzt schon eineinhalb Jahre mit der Familienkasse um eine Nachzahlung des Kindergelds. Ich bin 19 und bin als Ausbildungssuchend gemeldet und das Pausenlos hab die Nachweise vom Jobcenter. War schon in ner Ausbildung doch hab ich nicht drüber nachgedacht was ich genau nehme und abgebrochen wayne doch ich weiß ganz genau, dass man wenn man Ausbildungssuchend gemeldet ist und das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat immer noch KG bekommt. Im moment hab ich nen Teilzeitjob für 450 euro der auch noch nachtschicht hat (THX Jobcenter -.-) Doch wollen die mir einfach kein Geld zahlen.

2.Wichtiger Part ....Da es mir eindeutig zusteht und es bis zu 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt wird wollte ich es Fragen wie es mit ner Einstweiligen Verfügung aussieht da diese die Familienkasse zwingt den Fall innerhalb 3 Tagen zu bearbeiten. Bzw allgemein wie siehts aus vor Gericht zu gehen? hat man da ne Chance aber viel mehr Wie siehts mit der Verfügung aus die bekommt man ja beim Amtsgericht:

Welche Voraussetzungen müssen bestehen?

Mir stehts ja zu. Die brauchen schon fast eineinhalb Jahre Ich habe alle Anträge vollständig ausgefüllt Es geht um knapp 3000€ und da ich im moment am Existenzminimum stehe würden mir die Paar Euro echt helfen.

Und meiner MEinung hats die Kasse verdient. habe ich was nicht eingereicht bekomm ich Ärger oder kein Geld aber die dürfen sich Monate Zeit Lassen aber sich eigendlich nur 10 Mins Zeit nehmen müssen das durchzulesen da Auszüge und alles was die brauchen neben denen liegt und die es nur scannen müssen das machen die Halt 8 Stunden am Tag ist ja auch ihr Job und bei 30 Minuten - 45 Minuten für einen Antrag brauchen und ich mit 4 Tagen rechne (haben auch noch anderes zutun) sind das 512 Anträge im Monat als eine Person. also da sind 3 Monate jedes mal echt zu viel.

Für euch ist nur der Mittlere Part wichtig der Rest eher meine Meinung und Backround deswegen es ist spät da reicht der Mittlere Part.

Geld, Gericht, Familienkasse, Jura, verklagen
Kindergeld bei Teilzeit

Meine 19-jährige Tochter war bis Juli 2012 Schülerin und wollte eigentlich im Herbstsemester ein Studium beginnen. Leider bekam sie nur Absagen. Um die Zeit bis zum Frühjahr zu überbrücken hat sie ihren bisherigen 400 €-Job (während der Schulzeit) seit September in einen Teilzeitjob umgewandelt. Seit September wohnt sie auch nicht mehr im elterlichen Haushalt (weil wir sehr weit weggezogen sind), sondern hat sich zusammen mit ihrem Freund am bisherigen Wohnort eine Wohnung genommen. Sie lebt praktisch von dem Einkommen aus dem Teilzeitjob und dem Kindergeld, das sie weil sie ja nicht mehr zu unserem Haushalt zählt von mir bekommt.

Mittlerweilen habe ich aber Zweifel, ob ich überhaupt noch kindergeldberechtigt bin, ob wir die Voraussetzungen für den Erhalt überhaupt noch erfüllen? Die Einkommensgrenze von 8004 abzgl. 920 für Werbungskosten+ Sozialversicherungskosten sind mir schon klar. Ich möchte keinesfalls, weil ich mich nicht richtig drum gekümmert haben später eine Riesensumme an die Kindergeldkasse zurückzahlen. Muss ich eigentlich auch in meiner Einkommenssteuererklärung die Einkünfte von Kindern, die nicht mehr in meinem Haushalt leben (Studium auswärts) angeben, wenn ich für dieses Kind Kindergeld erhalte? Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für Antworten von Leuten, die mir fundiert Auskunft geben können. Vielen Dank für ihre aufgewendete Zeit!!

Bildung, Familienkasse, Kindergeld, Teilzeitjob
Kinderzuschlag abgelehnt: Warum?

Hallo,

weiß jemand bei folgendem Brief von der Familienkasse weiter? (Zahlen gerundet)

/¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯\/¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯\/¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯\

Ihrem Antrag auf Kinderzuschlag vom XX.XX.20XX kann nicht entsprochen werden.

Begründung: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden.

Nach den eingereichten Unterlagen beträgt Ihr (durchschnittliches) Bruttoeinkommen 1268 Euro. Die für Sie geltende Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 900,00 Euro wird damit erreicht.

Nach den Berechnungen der Familienkasse ergeben sich folgende Beträge:

Verbleibender Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (nach Abzug von Kindergeld und evtl. zu berücksichtigendem Einkommen und/oder Vermögen des Kindes/der Kinder): 309 Euro

Zu berücksichtigendes Einkommen und/oder Vermögen nach §§11 bis 12 SGB II (durchschnittlich) 814 Euro

Errechneter Kinderzuschlag 280 Euro

Selbst mit einem Wohngeldanspruch kann der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht gedeckt werden. Hilfebedürftigkeit nach SGB II kann somit nicht vermieden werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht deshalb ab XXXX 2012 nicht.

\=============/\=============/\=============/\===========/

Das Komische: Wohngeld bekommt die Familie über 240 Euro. Plus den errechneten Kinderzuschlag (280 Euro) würde das doch die 309 Euro verbleibenden Gesamtbedarf weit überschreiten. Wo liegt der Fehler???

ablehnung, Familienkasse, kinderzuschlag
Familienkasse fordert Geld zurück! Nachweise nachreichen?

Hallo, ich brauche dringend Rat zum Thema Familienkasse Rückforderung.

Nach meiner Schulzeit und einiger Praktika habe ich mich 2008 Ausbildungssuchend gemeldet. Da mir bis zu meinem 25. Lebensjahr als Ausbildungsuchender Kindergeld zusteht, habe ich auch dieses in Anspruch genommen. Im Sommer 2008 bin ich schwanger geworden und konnte eine Ausbildung nicht anfangen. Die Familienkasse wusste davon und auch als ich geheiratet habe, habe ich das der Familienkasse gemeldet.

Jetzt, pünktlich zu meinem 25. Geburtstag, fordert die Familienkasse das Geld zurück! Nur wenn ich nachweisen kann, dass ich mich um eine Ausbildung bemüht habe, können Sie prüfen ob mir das Geld zustand. In meiner Stellungnahme habe ich darauf hingewiesen, dass ich mich nur auf eine Ausbildung bewerben konnte, wenn die ganztägige Betreuung meiner 2,5 Jährigen Tochter gewährleistet ist. Auch habe ich leider keine Absagen oder Zwischenbescheide von Unternehmen, bei denen ich mich beworben habe, da ich in den letzten Jahren mehrmals umgezogen bin und die Bescheide dummerweise verloren habe. Ich habe daraufhin Kopien der Bewerbungsanschreiben an die Familienkasse geschickt. Dies würde Ihnen aber als Nachweis nicht genügen!

Ich soll mich also um Antwortschreiben bei den Unternehmen bemühen.

Geht das den einfach so? Kann ein Unternehmen den noch wissen, ob ich mich bei Ihnen vor x-Jahren beworben habe? Die dürfen meine Daten doch nur, nach Abschluss des Bewerbungsvorgangs, 2 Monate speichern. Rein theoretisch könnte ich ja jedes x-beliebige Unternehmen um eine Absage bitten, nur um eine beachtliche Mappe an Absagen vorlegen zu können. Nicht das mir die Familienkasse, das vorhält!

Gibt es noch andere Wege die Sache zu klären? Ich kann unmöglich die gesamte Forderung, von drei Jahren Kindergeld zurückzahlen!

Bewerbung, Familienkasse, Kindergeld, Absage, Geldforderung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Familienkasse