Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte eine rechtliche Ersteinschätzung zu folgendem Fall:
Mein Vater Peter und meine Tante Anna haben 2002/2003 eine Immobilie in Deutschland von ihrer Mutter übernommen. Die restlichen Geschwister (Lisa, Marie und Thomas) haben damals mündlich auf ihre Anteile verzichtet, aber es gibt keine schriftliche Bestätigung. Unsere Großmutter, die im Grundbuch stand, hatte nur die türkische Staatsbürgerschaft und keine deutsche. Sie besaß außerdem Immobilien in der Türkei. Nachdem sie vor ein paar Monaten verstorben ist, gibt es jetzt Streit in der Familie. Lisa und Thomas verlangen, dass Peter und Anna auf Erbansprüche für die türkischen Immobilien verzichten. Da dies nicht passiert, drohen sie, nach 20 Jahren Ansprüche auf die Immobilie in Deutschland geltend zu machen.
Meine Fragen:
1. Können die Geschwister trotz des mündlichen Verzichts nach 20 Jahren noch Ansprüche auf die Immobilie in Deutschland erheben?
2. Gilt hier deutsches oder türkisches Erbrecht?
ps. die Namen sind wegen Datenschutz frei erfunden.
Vielen Dank im Voraus!