Hallo,
Ich bräuchte bitte verbindliche informationen am besten mit verweis auf irgendein gesetz oder soetwas.
Ich habe vor ein paar jahren (circa 4 J) einen erste hilfe kurs für den führerschein gemacht. nun muss ich allerdings die fahrschule wechseln und es würde mir enorm helfen, wenn ich den nicht noch ein zweites mal machen müsste.
Die neue fahrschule sagte mir, der erste hilfe kurs muss 10 jahre aufbewahrt werden. die alte sagte mir sie haben nix mehr davon, bei ihnen wird das nach 2 jahren gelöscht.
was ist nun richtig? muss der beleg vielleicht noch irgendwo liegen (DRK usw)?
Ich höffe mir kann jemand weiterhelfen oder vllt quellen geben wo nützliche informationen bzg der aufbewahrungsfrist zu finden sind.
grüße