Wenn eine deutsche Firma eine Webseite mit ausschließlich englischem Inhalt betreibt, ist sie dennoch Impressumspflichtig, richtig? Schließlich ist es eine deutsche Firma mit deutscher Adresse und damit unabhängig von ihrer genutzten Sprache dem deutschen Rechtssystem unterstellt, d.h. in diesem Fall dem § 5 TMG. Wie sieht es hier mit der Sprache für das Impressum auf der Webseite aus? Muss dies in deutsch sein, obwohl alles andere auf Englisch ist? Oder ist dies auch in Englisch zulässig? Letztlich ergibt das Englische auf dieser Webseite doch mehr Sinn.
Verwandte Themen
Deutsches Impressum auch auf Englisch möglich?
Internet,
Englisch,
Sprache,
Webseite,
Impressum