E Bike Akkus Laden?

Hallo,soweit ich weiß ,ist die gesetzliche Regelung noch nicht klar definiert,wenn es darum geht, ob man seinen Akku vom E Bike in der Mietswohnung lädt,sprich der Vermieter kann es einem nicht verbieten.

Richtig ist,daß beim Laden,oder auch wenn der Akku einfach so da steht oder am Bike ist,die Brandgefahr in einem Fehlerfall gegeben ist.

Als User sollte man den Akku nicht unbeaufsichtigt lassen,beim Laden auf Hitzebeständigen Untergrund achten und danach oder auch während des Ladens,den Akku in einer Feuerfesten Tasche aufbewahren( es gibt solche Taschen)..

Soweit so gut..

Angenommen wie in meinem Fall, der Vermieter stellt jetzt eine Räumlichkeit ( unbeheizt) mit Lademöglichkeiten zur Verfügung,und will,das alle,die ein E-Bike besitzen,pauschal einen betrag( der noch nicht feststeht) Veranschlagen um die kosten abzudecken... Sprich eine pauschale pro Tag in Rechnung stellen. Die geplante Räumlichkeit wird Strommässig über eine separaten Zähler versorgt,die bislang den Stallstrom abrechnet.Baulich wäre es hier nicht möglich das so zu bauen,daß die Ladesteckdosen über die Zähler der Mieter laufen(das ist hier z.B. bei den steckdosen im Keller wo die Waschmaschinen stehen so)

Die geplante Räumlichkeit für die Akkus ist auf dem Gelände,aber nicht hier im Haus. Ist ja auch richtig,um der Brandgefahr entgegen zu wirken,wäre es kontraproduktiv im Keller einen Raum dafür zunehmen.

Meines Wissens und Verständlichkeit wäre das aber unrechtmäßig, da müsste dann eine Zählmöglichkeit vorhanden sein.Oder abschließbare Steckdosen nehmen,oder ähnliches..

So,hoffe das war soweit verständlich formuliert..

Akku, E-Bike

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