Moin.. wie ist die rechtliche Handhabung beim laden von ebike Akkus?
Mein Vermieter verbietet das laden besagter Akkus in der wohnung zum Brandschutz. Er hat dafür Räumlichkeiten außerhalb des Hauses geschaffen und dort auch Stromanschlüsse verlegt. Aber keine Stromzähler für jede Steckdose.. er meint,da wird es eine pauschale geben,die er aber noch nicht sagen kann.. soweit so gut. In diesen Räumlichkeiten ist die Luftfeuchtigkeit aber sehr hoch und beheizt ist der Raum auch nicht. Im Winter sehe ich das als Problem an. Akkus bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturen jenseits 10 Grad zu lagern und oder zu laden,ist nicht fördernd für die Lebensdauer dieser Akkus,die auch sehr teuer sind . Ich selbst habe ein ebike und lade meinen Akku seit jeher in der wohnung,genau aus besagten Gründen. Als Brandschutz habe ich eine zugelassene schutztasche und lade den Akku niemals unbeaufsichtigt.
Meine Frage ergibt sich eigentlich aus der Beschreibung..
Eigentlich lehne ich die Idee meines Vermieters ab,weil die ladetemperatur und lagertemperatur nicht konform mit der Handhabung von Akkus übereinstimmt und mein Vermieter auch noch keinen Preis bzw die pauschale genannt hat.