Babyspielzeug handmade - was, wenn die DIN EN 71-3 nicht eingehalten wird?

Hallo zusammen,

ich möchte gerne Schnullerketten mit Perlen selber herstellen und online verkaufen.

Für Schnullerketten bestehen gewisse "Verordnungen/Vorschriften", da das Material in Gebrauch von Babys/Kindern ist.

Das bedeutet, laut DIN EN 71-3 müssen die verwendeten Perlen schadstofffrei, lutsch- und speichelfest, schweißfest sowie farbecht sein.

Es gibt wenige Online-Shops die diesem Standard gerecht werden bzw. die damit werben. 2 Shops habe ich gefunden, die für meine Ansprüche in Ordnung wären - jedoch sind die Perlen sehr "standardmäßig"... damit meine ich, dass die Konkurrenz nicht schläft und so gut wie jeder "Schnullerkettenhersteller" auf diese Perlen zurückgreift und man sich deshalb mit seiner eigenen Schnullerkette nicht sehr stark von der Masse/Konkurrenz abhebt.

Ich habe einen (spanischen) Shop gefunden, der auch sehr hochwertige Perlen anbietet - auch z.B. aus den Segmenten "Edelsteinperlen, Natursteinperlen, Samenperlen". Einige Perlen sehen auf den Bildern so aus, als "könnten" sie die DIN EN 71 Norm erfüllen (Lackierung, sodass farbecht, speichel- lutsch und schweißfest). Ob die Perlen schadstofffrei sind, kann ich natürlich nicht wissen und auch selbst nicht prüfen.

Wenn ich das Risiko wage, in solch einem Shop Perlen zu bestellen, die sich optisch und auch vom Material von der Konkurrenz abheben, natürlich mit großer Sorgfalt ausgewählt und ich trotzdem bei der ein oder anderen Perle blöderweise "danebengegriffen" habe und diese NICHT der DIN EN 71 Norm entspricht, ist dies strafbar oder was blüht mir (wenn überhaupt?) wenn ich Perlen an meiner Schnullerkette in den Verkauf bringe die nicht der DIN entsprechen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten von Leuten die sich auskennen :-)

Rechtsanwalt, Business, Recht, Anwalt, DIN, Unternehmensberater, Unternehmensberatung, Unternehmensgründung, Verkauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema DIN