Kann mir einen kleinen Absatz etwas verständlicher erklären?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei meiner Bank einen Darlehensvertrag in Höhe von 235.000€ unterschrieben. Uns fehlt nur noch ein letzter Punkt.

Mein Berater sagte mir folgendes, da ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit habe, müsse ich eine Person mit deutscher Staatsangehörkeit besorge, welche eine Zustellungsvollmacht von der Haspa bekommt. Ich hat gesagt dieses dient nur dazu falls ich mal aus Deutschland aus welchem Grund auch immer verschwinden sollte, dass die jemand haben bei denen die, die Post, Mahnungen etc. zustellen können. Die Person muss nichts zahlen oder sonnstiges.

Gesagt getan, ich habe eine Person mit deutscher Staatsangehörkeit besorgt und seine Daten durchgegeben. Die Haspa hat das Formular aufgefüllt und mir zum unterschreiben zu geschickt, so dass ich meinen Partner bevollmächtige.

Jedoch habe ich folgendes Problem, in dem schreiben steht der folgende Satz welche ich leider nicht richtig verstehen kann.

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Ich, der unterzeichnende Daslehensnehmer

bevollmächtige unwiederruflich

Max Musterfrau

-auch mir Wirkung für meine Erben und sonstige Gesamtrechtsnachfolger - bezüglich des mir von der Hamburger Sparkasse AG Gewährten Darlehens

und die in der Eintragungsbewilligung/Zweckerklärung geregelten Ansprüche Mitteilungen und Willenserklärungen der Hamburger Sparkasse sowie Zustellungen für mich rechtsverbindlich entgegenzunehmen.

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Ich denke da steht mehr drin als nur dass die jenige Person es entgegen nimmt. Könnte es mir einer etwas ausführlicher und etwas verständlicher formulieren ?

Vielen herzlichen Dank

Bank, Recht, Vertrag, Darlehen, Vollmacht
Renovierungsbedarf: Elternhaus kaufen oder den Eltern ein Darlehen anbieten?

Meine „kleine Schwester“ möchte ganz dringend das Haus unserer Eltern kaufen. Eigentlich ein Einfamilienhaus, aber auf der mittleren Etage ist eine abgeschlossene Wohnung, die wir bei unseren Besuchen zum Übernachten nutzen konnten.

In Zwei Monaten soll alles über die Bühne sein. Gedacht hat sie sich, sie zahlt 150.000€ an die Eltern. Von diesem Geld sollen dringende Sanierungsarbeiten (nasser Keller und Wände) sowie ein Behinderten gerechter Umbau des Badezimmers finanziert werden. Evtl. soll die Nachtspeicherheizung ersetzt werden gegen was günstigeres...Das Haus hat Reparaturstau, die Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht bekommen, deshalb kann sie das Haus nicht nutzen. Da ist auch noch die zu erwartende Pflege.

Daher findet meine Schwester den geringen Preis angemessen. Allerdings vergisst sie, das sie in den letzten 8 Jahren auf der mittleren Etage eine Massagepraxis betrieben hat, im Moment einen Bekannten ohne Mietzahlung unterbringt, und im März soll ihre Tochter dort einziehen.

Aktuell wird das Nachbarhaus verkauft. Meine Eltern waren immer stolz darauf, das sie die besseren Fenster (Doppelglas statt Einfachverglasung) die bessere Heizung (Nachtspeicheröfen statt Einzel Öl-Ofenheizung) und sowieso das größere Grundstück (Reihenendhaus statt Mittelhaus) haben. Das Mittelhaus soll 285.000€ bringen. Das das erzielt werden kann bezweifeln wir. Das Kaufangebot meiner Schwester ging nach dieser Info jedoch gleich um 10.000€ nach oben.

Nach den Reparaturen sollen mir anschließend 60.000€ überwiesen werden. 2 weitere Geschwister werden mit dem Pflichteil bedacht, wobei im Testament auch steht, das alle Enkel einen Obolus von jeweils 5000€ erhalten sollen. Auch die 5 Enkel, deren Eltern nur den Pflichtteil bekommen.

Um diesem Desaster zu entgehen haben wir uns überlegt, meinen Eltern 40.000€ als Darlehen anzubieten, und dieses soll als Grundschuld eingetragen werden. Meine Eltern sollen nichts zurückzahlen, sondern erst bei Verkauf des Hauses bzw. nach dem Tod des Länger lebenden soll die Schuld aus dem Gesamterbe beglichen werden. Seltsamerweise sträuben sich die Eltern, unser Angebot anzunehmen, und ein kleiner Mann im meiner Ohr sagt mir: das Haus wurde schon verkauft...

Nun gut, meine Frage:

Ist es rechtens meinen Eltern ein Darlehen anzubieten, das nicht zu Lebzeiten zurückgezahlt werden soll? Kann oder muss ich es verzinsen lassen? Irgendwo habe ich was von 3% gelesen, ansonsten wäre es eine Schenkung. Schenken wollen wir aber beim besten Willen nicht.

Das mir zu überweisende Geld stellt ja eine Schenkung dar, muss sich meine Schwester auch noch eine Schenkung anrechnen lassen, obwohl sie 150T bezahlt hat, wenn der Erbfall in den nächsten 10 Jahren eintritt?

Und wie und wann bekommen die Enkel das Geld.?

Kompliziert und viel zu lang, ich hoffe, ich erhalte trotzdem Antworten zu meinem Problem, und wünsche ein erholsames Wochendende.

Recht, Erbrecht, Darlehen, Schenkung, Wirtschaft und Finanzen
Sofortiges Darlehen bzw. Barauszahlung vom Jobcenter, Sozialamt o. Ä. - bis die Anträge (die ja 6-8 Wochen Bearbeitungsdauer haben) durch sind?

Guten Tag Ihr Lieben ich hoffe, das jemnd mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten kann.

Zur Situation: Ich wohne mit meiner Freundin gemeinsam seit mehreren Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. Also zählen wir für die Behörden als Bedarfsgemeinschaft. Ich war nun 3 Wochen krankgeschrieben habe bis heute allerdings noch kein Krankengeld erhalten. Nun habe ich mich letzten Montag wieder arbeitssuchend gemeldet. Meine Freundin hat bis Mitte September gearbeitet – die Arbeitszeit war befristet und es war nur ein Minijob. Ich habe bis Ende August gearbeitet und wurde wegen meiner Krankschreibung durch die Zeitarbeitsfirma gekündigt. Seit Ende August haben wir beide kein Geld mehr erhalten. Die Krankenkasse sicherte mir immer wieder zu, dass das Geld angewiesen wurde. Wie gesagt, bis heute kam leider noch nichts nach. Gestern war Wochen wir gemeinsam beim Jobcenter um Grundsicherung zu beantragen – dieses dauert allerdings 6 – 8 Wochen Bearbeitungsdauer.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Grundsicherung in bar auszahlt? Bzw. dass das Jobcenter uns ein Darlehen auszahlen kann, bis die Anträge durch sind?

Wir haben unsern Vermieter rechtzeitig über unsere Lage aufgeklärt. Seit über 5 Jahren zahlen wir immer PÜNKTLICH Miete. Allerdings hat uns die Dame der Hausverwaltung heute Abend deutlich gemacht, dass sollten wir nicht umgehend zahlen, dass sie uns die Wohnung kündigen wollen und an jemand der zahlen kann vermieten will, da die Wohnung eine gute Lage etc. hat. Strom konnten wir natürlich auch noch nicht zahlen. Und mit der GEZ sind wir auch deutlich im Rückstand. Also wir haben aktuell keinen Cent um Lebensmittel oder die Kosten für Miete, Strom und was sonst ich so anfällt zuzahlen.

Wir würden die Wohnung ungern verlieren, nur weil das Arbeitsamt für die Berechnung des ALG1 meiner Freundin, (was knapp 400 Euro wären und somit auch nur die Hälfte der Kosten decken würde), sowie die Krankenkasse, die sich mit meinem alten AG der mich vor einem Monat gekündigt hat, nicht einig wird - sowie das Jobcenter wo e auch frühstensin 6 - 8 Wochen Geld geben würde. Das passt ja alles vorne und hinten nicht.......

Die eigentliche Frage die wir haben ist nun, ob wir morgen beim Jobcenter Bargeld ausgezahlt bekommen könnten, damit wir wenigstens etwas zu essen und weiteres zahlen können. Oder kann man sich an eine andere Behörde wie das Sozialamt wenden?

Ich bin Euch für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar.

Viele Grüße

Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Bargeld, Darlehen, Grundsicherung, Jobcenter, Sozialgeld, Sozialhilfe, Vorschuss

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