Meinung des Tages: Was denkt ihr über Faesers Diskussionsentwurf zur Verschärfung von Abschieberegeln für abgelehnte Asylbewerber?

Bereits im Mai wurde im Flüchtlingsgipfel über Probleme bei Abschiebungen diskutiert. Eine der zentralen Fragen war dabei mitunter, welche gesetzlichen Regelungen es gibt, die eine Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern verhindern. Geeinigt wurde sich darauf, dass diese Regelungen vom Bundesinnenministerium untersucht werden sollen. Nun liegt ein Diskussionsentwurf mit Änderungsvorschlägen vor.

Das sind die wichtigsten Punkte des Diskussionspapiers

Derzeit gibt es eine Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von insgesamt zehn Tagen. Vorgeschlagen wird, diesen auf 28 Tage zu verlängern. Dadurch hätten Behörden mehr Zeit, um eine Abschiebung vorbereiten zu können.

Ein weiterer Eckpunkt ist die Sicherstellung der Identität: Sofern kein Pass vorgezeigt werden kann, sollen Behörden die Möglichkeit haben, das Handy der entsprechenden Person auszulesen und deren Schließfächer zu durchsuchen. Ungeklärte Identitäten gehören derzeit mit zu den Hauptgründen, weshalb eine Rückführung oft nicht möglich ist.

Zudem soll es ermöglicht werden, dass die Behörden auch in Flüchtlingsunterkünften mehr Zutrittsrechte haben. Derzeit darf ausschließlich das Zimmer der Person, die abgeschoben werden soll, betreten werden – wenn diese in ein anderes Zimmer geht, hat die Polizei kein Recht, diesen Raum zu betreten.

Gemischte Reaktionen auf Faesers Vorschläge

Faeser bekommt beispielsweise Zuspruch aus der FDP. Der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae begrüßt die Vorschläge und erachtet diese als dringend notwendig.

Von diesen Änderungen betroffen wäre auch die Polizei – doch die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht in den Vorschlägen keine zielführende Herangehensweise. Sie fordern hingegen mehr Befugnisse, wie beispielsweise die Zurückweisung an Binnengrenzen.

Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) wirft Faeser sogar vor, gegen Absprachen innerhalb der Ampelkoalition zu verstoßen.

Organisationen wie Pro Asyl lehnen die Vorschläge strikt ab, sie sehen darin eine Verletzung der Grundrechte von Schutzsuchenden.

Dem Deutschen Städte und Gemeindebund gehen die Änderungen nicht weit genug, sie wünschen sich unter anderem beschleunigte Gerichtsverfahren bei aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Alles nur ein Wahlkampfmanöver? Sowohl Alexander Throm (Union), als auch Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) sehen in dem Vorgehen Faesers ein Wahlkampfmanöver. Denn in zwei Monaten möchte diese in Hessen die Landtagswahl gewinnen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den aufgeführten Punkten des Diskussionspapiers? Teilt ihr die kritischen Meinungen? Gehen die Vorschläge zu weit oder sind sie nicht ausreichend? Was müsste Euer Meinung nach umgesetzt werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylpolitik-faeser-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-verschaerfung-plaene-faeser-104.html

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Meinung des Tages: Wie sollte mit dem Begriff „Rasse“ umgegangen werden – besonders im Grundgesetz?

Die Diskussion um den kritischen Rassenbegriff ist keine neue. Doch die Frage, wie damit umgegangen werden soll, ist noch lange nicht geklärt.

Wie das Saarland nun mit dem Begriff umgeht

Im Saarland einigten sich CDU und SPD darauf, dass der Begriff der Formulierung „Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ weichen soll.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Kira Braun, sieht in dieser Entscheidung die Möglichkeit, dass der veraltete und lebensfeindliche Begriff nicht mehr durch den Gesetzgeber reproduziert wird. Das Saarland folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der „Initiative Schwarze Menschen“.

Um diese Passage geht es unter anderem

Im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3, Satz1 steht:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]“

Das sind die Schwierigkeiten bei der Änderung

Eigentlich wurde bereits nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd im Mai 2020 von der Großen Koalition beschlossen, den Begriff der „Rasse“ entsprechend auszutauschen. Letztlich scheitere dies an Differenzen zwischen der Union und der SPD. Die Sorge dabei war unter anderem laut Heveling (CDU), dass Änderungen stets auch die Möglichkeit von Neuauslegungen der Verfassung ermöglichen.

Auch im Koalitionsvertrag der Ampel ist dieser Punkt festgehalten – doch auch knapp zwei Jahre später gibt es kaum Neuerungen.

Das sind die Standpunkte

Dr. Isabelle Kutting, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Jena, sieht im Begriff der „Rasse“ das Problem, dass zwar inzwischen bekannt sei, dass es sowohl aus genetischer als auch aus biologischer Sicht keine Menschenrassen gebe, aber der juristische Begriff in diesem Denkmuster verweilt. Dies habe schwerwiegende Konsequenzen sowohl für Betroffenen von Rassismus als auch diejenigen, die in der Rechtsanwendung arbeiten.

Anders sieht das Christian Kirchberg, Vorsitzender des Ausschusses Verfassungsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Der Begriff als solcher ist für ihn ein polemischer. Eine Streichung hält er für nicht sinnvoll, da der Begriff auch international verwendet wird. Er spielt damit auf den englischen Begriff „race“ an, der regelmäßig in „Rasse“ übersetzt wird. Auch diese Übersetzung wird kritisch gesehen.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der Debatte? Sollte die Änderung stattfinden und falls ja, was wären mögliche Optionen? Falls nein, was spricht Eurer Meinung nach gegen eine Änderung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch später einen guten Start in Richtung Wochenende!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/grundgesetz-rasse-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/rassebegriff-grundgesetz-101.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

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