Hallo zusammen,
im Moment studiere ich Volkswirtschaftslehre an der Universität zu Köln, werde das Studium aber im nächsten Wintersemester abbrechen und die Hochschule wechseln. (Das war von Anfang an geplant). In diesem einen Jahr werde ich keine bzw. vielleicht eine Klausur mitschreiben. Nun habe ich mich informiert und etwas über einen Prüfungsanspruch gelesen. Ich frage mich jetzt ob ich diesen verlieren kann, wenn ich beispielsweise keine Klausur mitschreibe. Und wie ist das geregelt mit der Maximalstudiendauer? Die beläuft sich soweit ich weiß in der PO 2021 auf 6 Semester. Werden die zwei Semester die ich jetzt an der Universität zu Köln schon ableiste zu meiner neuen Uni und den Semester dazugezählt? Weil dann habe ich ja die Studiendauer überschritten.
Ich danke für jede Antwort.