Leere Baggys, Flyer sowie 1 Tütchen Hasch in unserer Nähe im Dreck gefunden.Hat das Konsequenzen für den Führerschein?

Vor ein paar Tagen war ich mit zwei Freunden unterwegs (Brandenburg) um unseren Feierabend zu genießen. Einer von Ihnen hatte Gras (Hasch) dabei, ca 0,5 gramm. Ich selbst, sowie ein anderer Freund der dabei war (der das Hasch aber nicht besitzte) sind bezüglich BtMG schonmal auffällig gewesen. Als die Polizei an unserem kleinen Dorfbahnhof anhielt, kam sie sofort zielgerichtet zu uns, obwohl wir seelenruhig miteinander geredet und Bier getrunken haben. Derjenige der das Hasch dabei hatte, hat es schnell hinter sich in die Büsche geworfen. Ich drehte mich kurzzeitig von der Polizei weg, um eine Zigarette auszutreten. Als sie dann bei uns waren, meinten die Polizisten, ich hätte mich verdächtig weggedreht. Sie haben in den Busch geschaut und das Tütchen mit dem Hasch von meinem Freund gefunden. Sie fragten, ob wir schonmal auffällig gewesen seien, aber wir haben brav keine Angaben gemacht. Wir wurden dann natürlich durchsucht, weil ein Tatverdacht bestand und dort fanden sie in meinem Rucksack Jahrealte leere Baggys (2 Stück) und 2 Flyer. Daraufhin fragten sie ob ich einen Führerschein besitze (Ja besitze ich) und boten mir einen freiwilligen Drogentest an, den ich ebenfalls ablehnte. Der Polizist meinte er schreibt eine Anzeige gegen unbekannt wegen dem Hasch, welches er gefunden hat. Wir würden nur als Zeugen vorgeladen werden, ob wir halt etwas verdächtiges gesehen haben. Aber dann meinte der Polizist zu mir, dass er auf Grund der leeren Tüchen der Führerscheinstelle Bescheid gebe. < das ist meine eigentliche Frage, kann ich mit Urintests etc. rechnen? denn es wurde weder ein Drogenstest gemacht, geschweigedenn habe ich angaben zum Konsum gemacht oder Rauschmittel mit mir geführt. Ich vermute ganz stark, dass das ganze wieder nur geblöffe ist.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Führerschein, Drogen, Cannabis, Haschisch, Baggy Jeans, Betäubungsmittelgesetz
Bewährungswiederruf wegen Cannabisblättern, möglich? (BTMG Marihuana Blätter Strafe strafbar Recht)

Guten Tag, ich habe eine kleine Rechtsfrage im Breich Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Bewährung. Undzwar ist es wie folgt: Jemand ist auf Bewährung wegen Handel mit Cannabis. 150 gramm wurden mal gefunden und zwei Aussagen die den Verkauf bestätigen. Im Vorfeld gab es auch schon kleinere Delikte die mit SOzialstunden oder Gruppenteilnahme bestraft worden sind. Jetzt wurde innerhalb der Bewährungszeit ca. 15 gramm reines Blattmaterial sichergestellt. Es handelt sich um Blätter die komplett wirkungslos sind. Kein Harz dran, sie riechen nichtmal nach Cannabis, eher nach Heu. Sie sind sozusagen nicht handelbar und haben keinen THC Gehalt. Eventuell weisen sie einen minimalen Gehalt auf unter einem Prozent.

Die Frage die sich stellt ist, wie ein Gericht diese 15 gramm bewertet, mit der Besonderheit das man auf Bewährung ist wegen Btm-Handel.

Wenn die blätter kein thc aufweisen dürfte doch keine straftat begangen worden sein. und wenn die blätter einen besonders geringen wert aufweisen, sind die blätter vom thc gehalt doch mit einem halben gramm durchschnittlichem Marihuana zu vergleichen aber doch nicht gleich mit 15 gramm cannabis?! worauf ich hinaus will ist, ob das gericht erkennt das man mit blättern nichts anfangen kann.

Seit der Bewährungsaussetzung wurde keine neue Straftat begangen ausser die 15 gramm blätter die beschlagnahmt worden sind. Sozialprognose sieht sehr gut aus. Also nichts spricht für einen Wiederruf der Bewährung außer die tatsache dass man im besitz von 15 gramm marihuanablätter war.

Wie bewertet Ihr diese Situation

wäre über eure meinung sehr dankbar

mfg bernd

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Verstoß gegen das BtmG - mit 15

Guten Morgen erstmal :P

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass ich erst 15 Jahre alt bin, die ganze Sache eine ziemlich blöde Aktion von mir war und bitte darum, keine blöden Kommentare zu hinterlassen.

Ich hatte im September eine Hausdurchsuchung von der Kripo wegen Verstoß gegen das BtmG. Ich war / bin verdächtigt, Cannabis an ............ verkauft zu haben. Bei der Durchsuchung wurden ca 0,8g Cannabis, viele Druckverschlussbeutel, mein Handy und eine Schreckschusspistole beschlagnahmt oder sichergestellt, was weis ich. Danach konnte ich erst einmal schön mit aufs Revier fahren und wurde vernommen / musste meine Aussage machen. Da hatten sie Aussagen vorliegen, dass ich ca 15g verkauft habe. <-- Habe ich bestätigt

Drei Tage später durfte ich wieder antanzen, musste Polizeifotos machen lassen und Fingerabdrücke geben. Danach durfte ich auch mein Handy direkt wieder mitnehmen, der Staatsanwalt hat laut dem Beamten gesagt, dass das Handy nicht ausgewertet wird, aber er mal reinschauen darf. Mit mir hat er nicht reingeschaut, eventuell vorher. Darf da trotzdem was verwendet werden, auch wenn es nicht ausgewertet werden sollte?

Der Beamte meinte, das läuft wahrscheinlich auf eine Gerichtsverhandlung hin. Er meinte aber auch 150 Sozialstunden oder Jugendknast - Ein Anwalt hat gesagt niemals so viel, alles Angstmacherei.

Ich habe mir vorher noch nichts zu Schulden kommen lassen - nichts aktenkundiges, keine Anzeige usw.

Meine Frage dazu. Das ist ja jetzt schon einige Zeit her, es wurden auch schon Zeugen vorgeladen usw.

-Was ist wahrscheinlicher? Gerichtsverhandlung oder Urteil ohne Verhandlung vom Richter? -Was hat das ungefähr für ein Ausmaß, kann es zu Jugendarrest kommen? -Wie viele Sozialstunden gibt das etwa? -Kann ich vor Gericht zu der Sache schweigen oder Fragen nicht beantworten? (Angaben zur Person sind klar).... -Darf der Beamte trotzdem noch einmal in mein Zimmer schauen ohne Durchsuchungsbeschluss? Er will jetzt ab und an mal vorbeikommen Drogentest wollte er auch mal irgendwann machen. <- Darf er das einfach so? -Wie lange dauert eine Vorladung zum Gericht oder ähnliches? -Werde ich abgehört? Facebook, Whatsapp usw. :P

Ps: Ich konsumiere kein Cannabis mehr, war auch nicht süchtig. Ich bitte euch jetzt, bitte kein Sinnlosen Mist hier drunter zu posten. Wenn der Beamte noch einmal kommt und einen Test oder ähnliches macht ist das kein Problem, wird alles negativ ausfallen. trotzdem komme ich mir dabei wirklich unangenehm vor und habe wirklich keine Lust wie ein Straftäter behandelt zu werden wegen etwas Cannabis. Ich habe keine Lust ständig Ärger damit am Hals zu haben, ich möchte damit eigentlich abschließen. Aber so geht das wohl sicherlich nicht.

Dankeschön im Voraus, Jannis...

Drogen, Jugendamt, Betäubungsmittelgesetz

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