Ausbildung in Wirtschaft/Recht obwohl kein Interesse darin besteht?

Hallo alle zusammen,

ich habe im Januar ein Medizinstudium abgebrochen und bin seitdem auf der Suche nach was neuem. Am liebsten würde ich eine Ausbildung zur Tierpflegerin machen, aber da macht mir meine Mutter Probleme, da sie nicht genug verdienen würden und es eine "dreckige Arbeit" ist. Das Gehalt ist mir eigentlich egal... Zudem kommt aber noch, dass die Chancen für eine Ausbildung in der Tierpflege (Schwerpunkt Zoo) sehr gering ist. Also auf 3 Stellen kommen paar tausend Bewerber. Dazu muss man sich bundesweit bewerben, was ich aber aus verschiedenen Gründen nicht kann. Die Chancen sind also noch geringer als sie schon sind. Deshalb habe ich den Gedanken eigentlich schon wieder verworfen...

Jetzt brauche ich aber eine Alternative. Studium ist eigentlich nichts für mich. Das trockene Lernen, kaum Praxis, die lange Studienzeit bei meisten Fächern... Deshalb tendiere ich eher zu einer Ausbildung.

So, Steuerberater verdienen viel. Generell Berufe mit Steuern/Finanzen/Wirtschaft ohne Studium, also mit einer Ausbildung. Das habe ich aus dem Internet, ob es wirklich so ist, ist egal. Leider interessiere ich mich gar nicht dafür. Ich hab einfach keinen Kopf für die Wirtschaft. Meine Mutter macht mir aber Druck, dass ich etwas mit gutem Gehalt wählen soll, nachdem ich schon das Medizinstudium abgebrochen habe...

Meine Frage ist jetzt, ob man das trotzdem lernen kann, obwohl man sich gar nicht dafür interessiert und es schon elend findet? Also einfach wie ein "Roboter" alles lernen und dann anwenden kann oder sagt ihr, dass das in einer Katastrophe enden wird, wenn ich jetzt einen Weg als Steuerfachangestellte und später dann zur Steuerberaterin einschlage (das ist jetzt nur ein Beispiel)?

Vielleicht könden mir ja paar Erfahrungen von euch oder Freunden und Bekanntem helfen. Vielen Dank schonmal! Liebe Grüße an alle!

Schule, Ausbildung, Berufswahl, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

Hallo in die Runde,
wer von euch ist Gastronomie erfahren oder sogar Arbeitgeber und hat eine begründete Meinung zu folgendem Sachverhalt?

Einem Kollegen wurde auf der Arbeit kurz vor Schichtende der Kellnergeldbeutel gestohlen. Unser Arbeitgeber geht selbstverständlich davon aus, dass er vollständig für den Verlust bzw. die Kassendifferenz von deutlich über 1000€ aus eigener Tasche aufkommen muss. Auch im Arbeitsvertrag ist es so schriftlich festgehalten: "Servicekräfte haften vollständig für Bargeld".

Meines Wissens (anhand verschiedener Diskussionen im Netz) gibt es im Arbeitsrecht die generelle Regelung das der Arbeitnehmer für Schäden, die dem Arbeitgeber entstehen nur dann Haften muss, wenn er diese fahrlässig (Teilhaftung) oder grob Fahrlässig (vollständige Haftung) verursacht hat. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber.
Für einen Schaden z.B. bei der Bedienung einer Maschine macht das total Sinn, der Fall des Kellners ist aber speziell, da er ja Leistungen im Namen des Arbeitsgebers kassiert und selbstständig in einer eigenen Geldbörse Geldbestände verwaltet. Hier kann ich jetzt zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden und sagen, dass das Geld nur im Besitz des Kellners ist, aber eigentlich Eigentum des Arbeitgebers (abzüglich Trinkgeld).

Nun gibt es noch die Regelung zur Mankohaftung, die nach meinem Verständnis sagt, ich kann Verantwortung für Kassenfehlbeträge dem Mitarbeiter vollständig zuschreiben, muss dafür aber zusätzlich Mankogeld zahlen mit dem ich die Verantwortungsübernahme zusätzlich vergüte. Weiter scheint die Haftung dann auch auf die Höhe dieses Mankogeldes begrenzt. Dazu habe ich aber nur im Zusammenhang von Kassenbeständen und nicht mobilen Geldbörsen gelesen.

DARAUS SCHLUSSFOLGERE ICH: Wenn das so auch für Geldbörsen stimmt, dann ist es nicht rechtens, dass der Arbeitgeber die Kassendifferenz vom Arbeitnehmer fordert.
(Wie das dann praktikabel sein soll, wenn der Arbeitgeber keinerlei Überblick über die Bargeldbestände des Personal hat, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Könnte ja jeder kommen und sagen, ich hab meinen Umsatz verloren, tut mir leid. Wie sollte man da Missbrauch verhindern?)

Das führt mich zurück zur Frage: Kann der Arbeitgeber die Verantwortung für den Umsatz/Kassendifferenz/Bargeldbestand (und deren Verlust) im Falle von Geldbörsen vollständig auf den Arbeitnehmer abwälzen?
Für Fleissige:
+ Ohne es extra zu vergüten (Mankoregelung)
+ ohne Begrenzung der Haftungssumme, die schnell mal über ein Monatsgehalt hinausgehen kann
+ Kann ich als Gastronom solche Diebstähle und Verluste versichern?

Recht, Arbeitsrecht, Diebstahl, Gastronomie, Haftung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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