Welche Konsequenzen hat es eine Vorerkrankung bei der Debeka vergessen zu haben und nachmelden zu müssen?

Hallo!!

Ich bin seit 1 1/2 Jahren privat versichert bei der Debeka (Seit Beginn meiner Ausbildung als Inspektoranwärterin). Jetzt beim Ordnen meiner Versicherungsunterlagen habe ich festgestellt, dass ich damals die Fragen bezüglich Vorerkrankungen für die Risikoprüfung nicht korrekt beantwortet habe.

Ich habe vergessen einen 2009 diagnostizierten Beckenschiefstand anzugeben (Ich meine mich schwach zu erinnern, dass eines meiner Beine etwas kürzer als als das andere Bein ist). Ich war deswegen einmal beim Orthopäden. Dieser war extrem schlecht und ich hatte keine Beschwerden. Das Ergebnis war, dass ich meinen Beckenschiefstand schlichtweg vergessen hatte und deshalb auch vor 1 1/2 Jahren nicht bei der Versicherung angegeben hatte.

Ich werde mich jetzt bei besagtem Orthopäden nach meiner Krankheitsakte erkundigen und diese Vorerkrankung bei der Debeka nachmelden.

Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen, weil ich die Erkrankung erst "verschwiegen" habe? Mir ist Bewusst, dass ein Risikozuschlag wahrscheinlich ist. Aber muss ich noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, die aufgrund meiner Falschangabe entstanden sind?

Ich bin stark verunsichert und habe angst, dass mir der Versicherungsschutz gekündigt wird, so dass ich ohne Krankenversicherung dastehe.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Wirbelsäule, Debeka, private Krankenversicherung, vorerkrankung, Beamtenanwärter, Beckenschiefstand
Beamtenanwärter g.D. - Zwischenprüfung mit einer 4

Hallo,

ich bin seit gut einem halben Jahr Finanzanwärter des gehobenen Dienstes und habe meine Zwischenprüfung gerade eben mit 6-7 Punkten im Durchschnitt bestanden. Klausuren sind generell mit 5 Punkten (vier minus) bestanden.

Die nächsten Klausuren werden erst in einem guten 3/4 Jahr wieder geschrieben, ich habe also bis dahin keine Überprüfung mehr, ob ich besser geworden bin oder mich noch verschlechtert habe. Ich möchte auch nicht erst nach gut 2 Jahren damit aufhören müssen, weil ich dann merke, dass ich es nicht schaffe.

Leider habe ich generell keine Ahnung wie der Durchschnitt bei diesen Prüfungen liegt, ich habe mich auch schon mit meinen Ausbildern in Verbindung gesetzt, die immer nur sagen, dass es im Moment nur ums bestehen geht, jedoch sind die anderen Auszubildenden schon alle viel besser und haben im Durchschnitt 12-13 Punkte. Die Auszubildenden aus den höheren Lehrjahren haben auch mehr Punkte gehabt, nur einer war auch mit so wenig Punkten dabei, bei dem sind die Leistungen auch nicht besser geworden und jetzt sprechen ihn immer alle an, dass er die Laufbahnprüfung wahrscheinlich nicht bestehen werde.

Meine Frage ist jetzt:

Ist es empfehlenswert die Ausbildung weiter zu machen oder ist es beim Start mit einer vier eher wenig sinnvoll?
Läuft es darauf hinaus, dass wenn sich meine Leistungen nicht stark verbessern, dass ich die Laufbahnprüfung nicht bestehen werde?

Ausbildung, Zwischenprüfung, Beamte, Finanzamt, Länder, gehobener-dienst, Anwärter, Beamtenanwärter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Beamtenanwärter