Hallo! Ich wurde heute zum Beamten auf Widerruf mit Wirkung zum 01.10.2011 ernannt und werde ein dreijähriges duales Studium in der allgemeinen Verwaltung absolvieren. (In Thüringen.) Laut Gesetz erhalten Beamte die Bezüge ja monatlich im Voraus. Nun frage ich mich allerdings, ob es bei den Anwärtern auch so ist, bzw. eben bei der ersten Zahlung. Gibt es die dann vielleicht erst am Ende des ersten "Einstellungsmonats" zusammen mit der Zahlung für den zweiten? Vielleicht kann mir jemand berichten wie es bei ihm war/ist, auch wenn es sich um ein anderes Land bzw. den Bund handelt.

[Klingt jetzt möglicherweise seltsam, dass ich direkt nach dem Einstieg nach dem Geld frage, allerdings wohne ich bereits seit langer Zeit in eigener Wohnung und bekomme derzeit nichts. Dennoch werden halt in kürze wieder einige laufende Ausgaben zum Monatsanfang fällig, z.B. die neue PKV. Dann hab ich heute auch erfahren, dass noch eine sehr teure Gesetzessammlung selbst beschafft werden muss. Daher bitte nicht schlagen, wegen der Frage. :-) ]

Ich danke schon einmal im voraus.