Hallo, liebe GF-Community. ich habe neulich folgenden Artikel gelesen: http://archiv.falken-suedbayern.de/position/schule6.htm Unter "Spicken" steht hier unter anderem: Der Lehrer kann dir sogar nachträglich die schlechteste Note geben, wenn er den Verdacht hat, dass du gespickt oder abgeschrieben hast (VSO §17; RSO §41; GSO §49). Ich bin froh, dass ich im Moment nicht in dieser Situation bin, aber ich würde trotzdem gerne wissen, ob das wirklich zulässig ist. Gilt sowas wie die Unschuldsvermutung nicht auch für Schüler? Das würde sich doch total widersprechen... "Verdacht" und „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Wikipedia: Unschuldsvermutung) Ich verstehe nicht, warum die Unschuldsvermutung nicht in der Schulordnung verankert ist. Kann mir das bitte jemand erklären? Danke im Voraus ;-)
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