Abstand von Bauten bis zur Grundstücksgrenze

Ich habe mal gehört, dass als Abstand zwischen Gebäude und Grundstückgrenze min. 3m vorgeschrieben sind. Hält man diese nicht ein so kann man nur direkt an die Grundstückgrenze bauen. Also sind Abstände zwischen 0,01 m und 2,99m* nicht zulässig. (*mal die üblichen Toleranzen annehmend...)

  1. ist das so richtig? Wenn nein, was gilt dann und warum komme ich auf diese 3-m-Weisheit? (wird vielleicht im Folgenden geklärt)

  2. gilt das für alle Arten von Gebäuden? Also egal ob Schuppen, Garage, Gartenhaus, Gewerbebetrieb oder Wohnhaus?

  3. ist das abhängig von der Länge des zu errichtenden Gebäudes oder gilt das z.B. erst ab einer bestimmten Länge oder nur bis zu einer bestimmten Länge? Oder vielleicht ab einer bestimmten Bauhöhe? Wenn ja, welche Einschränkungen gibt es?

  4. Betrifft das alle Bauvorhaben oder nur solche, die eine Baugenehmigung erfordern?

  5. wann ist eine Baugenehmigung notwendig? Welche Kriterien gibt es dafür? Größe? Verwendung d. Baus? Ausführung? ...? Hätten man für einen Holz-Schuppen oder einen gemauerten Garagenanbau z.B. eine solche Baugenehmigung gebraucht?

  6. Wo stehen solche Regelungen zum Nachlesen? Bebauungsplan? Gesetze - welche?

  7. Gibt es Regionale Unterschiede für diese Abstandsregelung? Kann es z.B. sein, dass in Gemeinde A etwas anderes gilt als in Stadt B oder Kommune C? Oder ist das für die gesamte Bundesrepublik einheitlich?

Danke und viele Grüße!

Bau, Baurecht, Grundstück, Vorschriften

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