Untermietung Anspruch auf Kindergeld und Bafög?

Guten Abend,

und zwar lebe ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und alles was wir verdienen wird auf den Hartz 4 Satz angerechnet. (Mein Dad hat ein Teilzeit Job und 450 Job und mum 450€ + früh Rentnerin bekommt Rente/ die Kosten für das Haus ist zu hoch deswegen Hartz 4) nun ist es so das ich fragen wollte, ob ich nach dem Abi mit meinen Eltern und dem Vermieter fragen würde ob er mich Untermieten lassen könnte in unserem Haus (unser Haus ist nicht gekauft sondern wir mieten es) ich dann mehr Anspruch auf Bafög hätte und Fälle somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Die Frage ist:

als Untermietern auf was hätte ich dann Anspruch ?

Kindergeld ?

bafög (wurde ich glaube ich auch kein mietzuschuss bekommen, da ich bei meinen Eltern lebe ?? Keine Ahnung)

Unterhalt ? Meine Eltern leben getrennt und sind nie verheiratet gewesen

wenn es nicht klappen würde mit dem mietzuschuss könnte ich allein als Untermieterin mit einem 450€ + den wenigen Bafög Geld dann die Miete dann mit meinen Eltern bezahlen ? Miete ist 1200€ monatlich

oder ist es am besten ausziehen, da würde ich auch den Bafög Höchstsatz bekommen und bin raus der BG - würde meine Eltern belasten da sie höchstwahrscheinlich ausziehen müssten

lebe mit meinen kleinen Bruder bei meiner mum

eltern sind getrennt

bin 20

danke im Voraus

Studium, Schule, Recht, Arbeitslosengeld II, BAföG, eigene Wohnung, Jobcenter, Student, Untermiete, Ausbildung und Studium
Wie wahrscheinlich ist es, dass man trotz hoher Schulden bei der KFW und beim Bafög eine Wohnung zur Miete bekommt und weitere Finanzierungen vornehmen kann?

Hallo liebe Community!

Ich bin sehr bald mit meinem Masterstudium fertig und möchte anschließend (vermutlich nächstes Jahr) heiraten. Allerdings verfüge ich bei den oben genannten beiden Geldgeberinstituten über 10.000€ Schulden. Bei Bafög muss man ja glücklicherweise nur die Hälfte zurückzahlen. Trotzdem sind die Schulden zusammen gerechnet eine sehr große Summe.

Angenommen ich bekomme nach Erlangung meines Master-Abschlusses bis nächstes Jahr eine Anstellung im Öffentlichen Dienst und kann nach drei monatiger Arbeit entsprechend Gehaltsnachweise vorweisen, z.b. (hoffentlich) 2.000€ netto. Und meine Frau, die bis dahin ihre Ausbildung begonnen hat verdient bspw. 800€-900€ netto.

Inwiefern können nun der Vermieter, die Möbelhausunternehmen und die Küchenmöbelunternehmen Auskunft über meine Bonität fordern? Haben diese Einsicht über meine Schulden bei der KFW und beim Bafög bzw. erhalten sie "Warnungen" darüber, dass ich ein "schlechtes Ranking" hätte?

Ich habe bereits zwei Personen gefragt die unterschiedlicher Meinung sind.
Die optimistische Person meinte, dass die oben genannten drei Protagonisten nur Einsicht in meine Schulden haben können bzw. dass ich nur dann schlechte Chancen haben würde, falls ich mindestens einmal oder mehrmals diese oder prinzipiell irgendwelche Schulden nicht zurückzahlen konnte.

Die andere Person hat gesagt, dass ich unabhängig von allen Faktoren grundsätzlich ein schlechtes Ranking hätte und benachteiligt werden würde. Also der Vermieter, die Möbelhausunternehmen und das Küchenmöbelunternehmen hätten das Recht eine allumfassende Bonitätsauskunft über mich zu erhalten.

Diese Frage zerbricht mir wirklich den Kopf und ich hoffe ihr könnt mir hierbei weiterhelfen.

Liebe Grüße!

Kredit, KfW, Studium, Wohnung, Miete, Bank, Recht, BAföG, Ausbildung und Studium

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