Hallo zusammen,
da mein Bachelor-Abschluss langsam in greifbare Nähe kommt, stellt sich mir eine Frage die jedoch nicht leicht zu beantworten ist. Ich möchte nach meinem Bachelor ein Jahr berufstätig sein und nicht direkt nach dem Bachelor den Master machen. Nun weiß ich, dass man bei einem konsekutiven Masterprogramm auch während der Master-Zeit Kindergeld beziehen kann (solange man nicht 26 Jahre alt ist).
Was ist aber, wenn ich ein Jahr dazwischen Pause mache?
Und meine zweite Frage wäre: Mal angenommen ich würde das in einem berufsbegleitenden Masterprogramm in Kombination mit einer Arbeitsstelle von 30h/Woche machen:
würde durch die Anstellung mit der Wochenarbeitszeit (30h) mein Kindergeldanspruch erlöschen, obwohl ich meinen Master mache und immatrikuliert bin?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!