Autounfall aquaplaning abgefahrene Reifen?

Hallo Leute.

Ich hab mit meinem Auto unfall gebaut undzwar auf der autobahn gab einen aquaplaning und mein Reifen waren abgefahren ich wollte die reifen dem nächst wechseln aber leider hab ich einen unfall gebaut bin wegen dem aquaplaning in die planke reingefahren. Jetzt hab ich einen kompletten frontschaden.

Ich erzähl den ablauf.

Polizei ist gekommen und hat von den Reifen paar fotos gemacht weil es abgefahren und glatt war.

Jetzt ist von meiner versicherung der gutachter gekommen und hat augen zu gedrückt und hat geschrieben das die reifen 3mm profiltiefe hat.

Das auto ist zu einer totalschaden endstanden. Der gutachter hat mich angerufen und hat gesagt das es ein totalschaden ist und die firma holt das auto ab und du bekommst so viel geld. Ich war einverstanden.

Aber jetzt das problem ich habe eine schreiben bekommen von meiner versicherung und da stand halt ob sie polizei gerufen haben und welche polizei dies und das hab ich alles ausgefüllt.

Jetzt die frage der gutachter von meiner versicherung meint sie bekommen das geld auf ihr konto und wir holen das auto ab weil er auch 3mm profiltiefe geschrieben hat zahlt mir auch die versicherung das komplette geld auf mein konto. Aber das schreiben ob ich polizei gerufen habe macht mich durcheinander. Und zwar kann es sein das die den polizei nachfragen und die fotos vom polizei möchten wo die reifen zu sehen ist das ea abgefahren ist.

Der eigene Gutachter von kfz versicherung hat geschrieben das die reifen noch 3mm profiltiefe haben.

Aber die polizei hat fotos vom reifen das die abgefahren und glatt sind.

Was gilt? Was kann passieren gilt das von was polizei sagt und fotos macht oder der gutachter der fotos macht und schreibt das es 3mm hat. Ich hab auch einen rabattschutz bei meiner versicherung.

Danke für eure antworten!

MfG

Auto, Autounfall, Unfall, Polizei, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Autobahn, Gutachter, Aquaplaning, Auto und Motorrad
Wer weiß, wer den Schaden bezahlen muss, wenn bei einer Probefahrt die Motorhaube aufgeht und gegen die Frontscheibe knallt?

Gestern befuhr ich mit meinem Alfa Romeo 156 als Beifahrer eine Bundesstraße. Der Kaufinteressent, mit dem auch der Kaufpreis mündlich bereits fest vereinbart war, war Lenker dieses Autos. Der Wagen wurde noch nicht bezahlt, die Kurzzeitkennzeichen dagegen vom Käufer selbst mitgebracht und zum Zwecke der Probefahrt am Fahrzeug angebracht. Danach befuhren wir eine Bundesstraße mit ca. Tempo 130 km/h (bei erlaubten 100 km/h). Plötzlich öffnete sich die Motorhaube des Wagens und knallte mit voller Wucht gegen die Frontscheibe. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Sachschaden (Motorhaube, Dach + Frontscheibe defekt = Totalschaden) beläuft sich bis jetzt auf ca. 1800 €. Die Polizei wurde daraufhin verständigt, die ihrerseits das Abschleppunternehmen beauftragte. Der Kaufinteressent behauptet nun, der Polizist hätte angeblich gesagt, dass es ein technischer Defekt am Auto sei, und ich als Verkäufer keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Ich habe ihm dann geantwortet, daß ich auch einen Zeugen habe, nämlich den ADAC-Fahrer. Dieser Mann hat gesagt, daß die Verriegelung der Motorhaube selbst im bereits beschädigten Zustand noch intakt gewesen sei, da er selbst diese völlig verbogene Motorhaube noch in die Verriegelung mit Erfolg zurückgesetzt hat. Im übrigen ist doch vom Fahrer vor Fahrtantritt zu prüfen, ob sich das Auto in einem offensichtlich, verkehrssicheren Zustand befindet oder etwa nicht, sprich in diesem Fall, ob die Haube verriegelt ist oder nicht? Soll ich in so einem Fall noch einen Sachverständigen hinzuziehen? Bei meinem Anwalt habe ich sowieso schon vorab einen Termin vereinbart. Für fachliche Ratschläge bin ich vorab sehr dankbar.

Autounfall

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