Gestern befuhr ich mit meinem Alfa Romeo 156 als Beifahrer eine Bundesstraße. Der Kaufinteressent, mit dem auch der Kaufpreis mündlich bereits fest vereinbart war, war Lenker dieses Autos. Der Wagen wurde noch nicht bezahlt, die Kurzzeitkennzeichen dagegen vom Käufer selbst mitgebracht und zum Zwecke der Probefahrt am Fahrzeug angebracht. Danach befuhren wir eine Bundesstraße mit ca. Tempo 130 km/h (bei erlaubten 100 km/h). Plötzlich öffnete sich die Motorhaube des Wagens und knallte mit voller Wucht gegen die Frontscheibe. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Sachschaden (Motorhaube, Dach + Frontscheibe defekt = Totalschaden) beläuft sich bis jetzt auf ca. 1800 €. Die Polizei wurde daraufhin verständigt, die ihrerseits das Abschleppunternehmen beauftragte. Der Kaufinteressent behauptet nun, der Polizist hätte angeblich gesagt, dass es ein technischer Defekt am Auto sei, und ich als Verkäufer keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Ich habe ihm dann geantwortet, daß ich auch einen Zeugen habe, nämlich den ADAC-Fahrer. Dieser Mann hat gesagt, daß die Verriegelung der Motorhaube selbst im bereits beschädigten Zustand noch intakt gewesen sei, da er selbst diese völlig verbogene Motorhaube noch in die Verriegelung mit Erfolg zurückgesetzt hat. Im übrigen ist doch vom Fahrer vor Fahrtantritt zu prüfen, ob sich das Auto in einem offensichtlich, verkehrssicheren Zustand befindet oder etwa nicht, sprich in diesem Fall, ob die Haube verriegelt ist oder nicht? Soll ich in so einem Fall noch einen Sachverständigen hinzuziehen? Bei meinem Anwalt habe ich sowieso schon vorab einen Termin vereinbart. Für fachliche Ratschläge bin ich vorab sehr dankbar.