Hallo,
muss ich etwas beachten, wenn ich einen frisch von VW erworbenen Gebrauchtwagen sofort wieder weiterverkaufe, mit einem Kurzzeitkennzeichen?
Hintergrund: Gebrauchtwagen bei VW schriftlich erworben, wird noch aufbereitet. Zwischenzeitlich hat sich die Anforderung geändert und ich habe mir ein anderes Fahrzeug gekauft. Deswegen möchte am liebsten das Auto von VW direkt weiterverkaufen, ohne vorher auf mich angemeldet zu haben.
Geht das so einfach oder muss ich etwas beachten?