Hallo zusammen,
ich habe im November 2015 einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft.
Dieser hat mir in dem Verkaufsgespräch erzählt, dass das Auto auch eine Freisprecheinrichtung hat und hat diese auch mehrfach erwähnt, auch "wie toll das sei". Auf dem Verkaufsschild im PKW stand nichts von einer Freisprecheinrichtung, aber ich glaubte dem Verkäufer. Ich habe den PKW gekauft und mir wurde lediglich einen Rechnung ausgestellt, kein Kaufvertrag wurde gemacht bzw. unterzeichnet. Zu Hause angekommen wollte ich mittels Bluetooth mein iPhone mit dem Auto koppeln, dies funktionierte nicht und ich recherchierte im Internet. ich fand heraus, dass mein einegbautes Radio gar keine Freisprecheinrichtung unterstützt bzw. ich diese nachrüsten lassen müsse (Kosten bei VW etwa 500€). Daraufhin rief ich den Händler an (kennt unsere Familie schon siet etlichen Jahren und war immer vertrauensvoll) und fragte ich nach der Freisprecheinrichtung. Er versicherte mir nochmals, dass das Auto diese Funktiuon inne hat. Nach mehreren Tagen rief mein Vater nochmals bei dem Händler an, bzw. fuhr zu ihm hin. Er gab zu, dass er sich wohl versehen hatte und das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung habe, diese aber gegen Kosten in Höhe von 350€ bei ihm nachzurüsten sei. Ich sollte die Kosten tragen, was ich natürlich nicht tat. Ich habe den Händler nochmals gebeten die Kosten zu übernehmen, aber er weigerte sich.
Ergänzend zu erwähnen ist, dass ich das Fahrzeug 1. aufgrund der Tatsache, dass es ein Diesel ist gekauft habe und 2. aufgrund der guten Ausstattung und der Freisprecheinrichtung...neben meinem gekauften PKW stand auch noch ein PKW welcher billiger war, aber nicht so eine gute Ausstattung hatte, daher entschied ich mich für das teurere Modell.
Wie ist hier der Tatbestand ? Mein Vater war als Zeuge anwesend, als der Händler die Freisprecheinrichtung erwähnte.