Allegmeine Gebrauchtwagen Garantie?

2 Antworten

Niemand hier kennt die Garantiebedingungen deines Händlers (sofern es denn wirklich eine Garantie gibt, ich vermute es gibt keine), also kann darüber auch kein Urteil getroffen werden.

Bleiben aber noch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Sachmängelhaftung), die Mängel abdeckt, die bereits beim Kauf bestanden haben. Hierfür gilt innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf im Normalfall die Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel schon bei Übergabe bestanden hat. Im Streitfall müsste der Händler das Gegenteil beweisen. Leider kenne ich mich mit Autos zu wenig aus, um den Schaden fachlich einschätzen zu können und ob dieser auch durch "normalen Verschleiß" verursacht werden kann. Das wäre dann wiederum nicht über die Gewährleistung abgedeckt. Schließlich bist du auch schon eine relativ lange Strecke mit dem Auto gefahren, was vielleicht als Argument des Händlers herhalten kann, dass es sich hier um keinen Mangel handelt, der schon bei Übergabe des Autos bestanden hat.

Wie du leider siehst, ist es gerade auf dem KfZ-Markt nicht einfach, seine Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Ich würde da auf jeden Fall raten, mal einen Fachmann hinzuzuziehen.

Eine allgemeine Gebrauchtwagengarantie gibt es nicht.

Du meinst die Sachmangelhaftung / Gewährleistung.

Nach 3 Monaten und 5.000 KM kann man nicht davon ausgehen, dass der Schaden bei Übergabe schon vorhanden war. Es fällt also aus meiner Sicht nicht unter die gesetzliche Sachmangelhaftung sondern es fällt unter altersbedingten Verschleiß.

Somit wirst du die Kosten wohl alleine tragen müssen.