Allegmeine Gebrauchtwagen Garantie?
wir haben da ein problem . Wir haben vor genau 3 Monaten einen VW Touran gekauft für 5200 Euro von einem Gebrauchtwagen Händler .Nun hat der Wagen seit dem ca 5000Km gefahren und nun hat er bei der letzten fahrt nach luxenburg und zurück nach NRW den ganzen Kühlmittelbehälter leer gezogen .Wir zur werkstatt die sagten uns nach der durchsicht da äusserlich nichtss zusehen ist können sie wasserpumpe ect. ausschließen und tippen auf die zylinderkopfdichtung oder aber ein Haarriss im Zylinderkopf ....Rep.Kosten wären zwischen 1800 und 4000 euro , und der Turbo ölt .Wir riefen den Händler an der uns den wagen vor 3 Monaten verkauft hat er versucht zeit zu schieben chef nicht da ect. Nun die frage das fällt doch alles unter die allgemeine händlergarantie in den ersten 6 Monaten oder ? Zusatz Garantie haben wir nicht abgeschlossen .Wäre super wenn Ihr uns da weiterhelfen könntet!?
2 Antworten
Niemand hier kennt die Garantiebedingungen deines Händlers (sofern es denn wirklich eine Garantie gibt, ich vermute es gibt keine), also kann darüber auch kein Urteil getroffen werden.
Bleiben aber noch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Sachmängelhaftung), die Mängel abdeckt, die bereits beim Kauf bestanden haben. Hierfür gilt innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf im Normalfall die Vermutung, dass ein aufgetretener Mangel schon bei Übergabe bestanden hat. Im Streitfall müsste der Händler das Gegenteil beweisen. Leider kenne ich mich mit Autos zu wenig aus, um den Schaden fachlich einschätzen zu können und ob dieser auch durch "normalen Verschleiß" verursacht werden kann. Das wäre dann wiederum nicht über die Gewährleistung abgedeckt. Schließlich bist du auch schon eine relativ lange Strecke mit dem Auto gefahren, was vielleicht als Argument des Händlers herhalten kann, dass es sich hier um keinen Mangel handelt, der schon bei Übergabe des Autos bestanden hat.
Wie du leider siehst, ist es gerade auf dem KfZ-Markt nicht einfach, seine Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Ich würde da auf jeden Fall raten, mal einen Fachmann hinzuzuziehen.
Eine allgemeine Gebrauchtwagengarantie gibt es nicht.
Du meinst die Sachmangelhaftung / Gewährleistung.
Nach 3 Monaten und 5.000 KM kann man nicht davon ausgehen, dass der Schaden bei Übergabe schon vorhanden war. Es fällt also aus meiner Sicht nicht unter die gesetzliche Sachmangelhaftung sondern es fällt unter altersbedingten Verschleiß.
Somit wirst du die Kosten wohl alleine tragen müssen.