Kann man KFZ zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?

Hallo, ich habe mir für fast 4000 Euro ein etwas älteres Auto gekauft.

Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Autos aus und konnte deshalb nicht alle Mängel erkennen.

Aber als ich es einigen Bekannten und KFZ-Mechatronikern gezeigt habe, haben diese sehr schwerwiegende schlimme Mängel am Auto festgestellt, wie dass die Karosserie etwas verformt ist, die Kotflügel neu gemacht wurden, dass viel Öl ins Kühlwasser eindringt, dass der Motor vom Auto unruhig läuft und dass der Motor sehr stinkt. Bei der KFZ-Werkstatt haben sie auch gesagt, dass der Verkäufer mich verarscht hat und einen erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat, auch bei Privatgeschäften.

Ich habe die Mängel am Auto nicht gesehen, ich dachte am Auto wäre alles in Ordnung, weshalb ich es zu einem weit höheren Preis ins Internet stellte und auch schrieb, dass es ein gutes Auto wäre, aber als ich auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, löschte ich es wieder.

Ich habe den Verkäufer höflich drauf angewiesen, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und mir das Geld zurückgeben soll, da er auch geschrieben hat, dass es ein unbeschädigtes und fahrtaugliches Auto wäre. Er sagt, dass er es nicht müsse, weil er im Kaufvertrag geschrieben hat, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung.

Aber laut Gesetz muss der Verkäufer dafür haften, weil er solche schwerwiegenden Mängel verschwiegen hat. Es ist erst eine Woche vergangen, ich bin nicht viel gefahren oder so.

Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.

Die Reparatur dieser Mängel ist sehr teuer und ich habe nur wenig Geld.

Was kann und soll ich jetzt machen?

Danke für eure Hilfe.

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Muss ein Rahmenschaden extra gesondert aufgeführt werden bei einem Gebrauchtfahrzeug?

Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken mir ein neues Fahrzeug zu kaufen. Laut Händler hat das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Frontschaden. Die Antwort auf die Frage, ob der Rahmen auch beschädigt wurde, konnte er mir jedoch nicht beantwortet. Er hat den Wagen schon repariert angekauft und daher keine Dokumentation über den Schaden.

Das ist soweit ja auch okay. Ich hatte damals auch einen Frontschaden und dieser wurde ja durch die Werkstatt repariert und mit der Versicherung abgerechnet. Hierzu habe ich auch nichts.

Müsste ein Händler dies aber nicht feststellen bzw. begutachten lassen und dann auch mit in dem Kaufvertrag vermerken? Zwischen normalem Frontschaden und Rahmenschaden ist ja schon noch ein kleiner Unterschied. Da das Fahrzeug auch relativ leistungsstark ist, macht dies für mich schon einen Unterschied.

Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.

Vorher damit zur Werkstatt ist leider schwierig. Ich war letzte Woche zur Besichtigung und Probefahrt dort und einfache Strecke sind 290km. Ich soll morgen den Kaufvertrag zugeschickt bekommen und bin mir einfach unsicher, ob ich da am Ende gegen vorgehen kann, wenn der Rahmenschaden (falls vorhanden) nicht explizit aufgeführt ist.

Garantie gibt es 2 Jahre auf das Fahrzeug aber das hat ja damit nichts zu tun denke ich. Hoffe mir kann hier jemand helfen.

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