Muss ein Rahmenschaden extra gesondert aufgeführt werden bei einem Gebrauchtfahrzeug?
Hallo Zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken mir ein neues Fahrzeug zu kaufen. Laut Händler hat das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Frontschaden. Die Antwort auf die Frage, ob der Rahmen auch beschädigt wurde, konnte er mir jedoch nicht beantwortet. Er hat den Wagen schon repariert angekauft und daher keine Dokumentation über den Schaden.
Das ist soweit ja auch okay. Ich hatte damals auch einen Frontschaden und dieser wurde ja durch die Werkstatt repariert und mit der Versicherung abgerechnet. Hierzu habe ich auch nichts.
Müsste ein Händler dies aber nicht feststellen bzw. begutachten lassen und dann auch mit in dem Kaufvertrag vermerken? Zwischen normalem Frontschaden und Rahmenschaden ist ja schon noch ein kleiner Unterschied. Da das Fahrzeug auch relativ leistungsstark ist, macht dies für mich schon einen Unterschied.
Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.
Vorher damit zur Werkstatt ist leider schwierig. Ich war letzte Woche zur Besichtigung und Probefahrt dort und einfache Strecke sind 290km. Ich soll morgen den Kaufvertrag zugeschickt bekommen und bin mir einfach unsicher, ob ich da am Ende gegen vorgehen kann, wenn der Rahmenschaden (falls vorhanden) nicht explizit aufgeführt ist.
Garantie gibt es 2 Jahre auf das Fahrzeug aber das hat ja damit nichts zu tun denke ich. Hoffe mir kann hier jemand helfen.
8 Antworten
Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.
Meiner persönlichen Ansicht nach wird das keinen Erfolg haben, weil Du vorher schon darüber informiert wurdest, dass ein solcher Schaden existiert. Mit dem Kauf akzeptierst Du das. Somit hast Du nach dem Kauf wohl extremst schlechte Karten, das noch zu bemängeln.
Die einzig vernünftige Handlung, dagegen vorzugehen wäre, den Kauf nicht abzuschließen und nach etwas anderem zu suchen.
Und was genau erhoffst Du Dir dann, falls ein Rahmenschaden dann nach dem Kauf festgestellt wird? Soll der Kauf rückabgewickelt werden? Willst Du einen ggf. langjährigen Prozess zwecks Entschädigung anstreben? Was wäre Dein Ziel, wenn Du trotz des Verdachts einen Kauf anstrebst?
Grundsätzlich muss nur angegeben werden, dass das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist - und dann sollte man im Zweifel davon Abstand nehmen oder einen Gutachter beauftragen.
Nein es reicht wenn angegeben ist das das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte.
Ich persönliche würde da jemanden drüberschauen lassen der die Qualität der Reparatur begutachten kann
Fahr in eine Fachwerkstatt ubd lass da einen Mechaniker drüberschauen. Er sieht ja, obsauber gearbeitet wurde.
Nein.
Unfallschaden reicht vollkommen aus.
Schau dir das Auto genauer an.
wenn du dir unsicher bist, brings zur Dekra, TÜV etc. Und lass einen Gebrauchtwagencheck durchführen.
Kostet zwar paar Euro aber du bist auf der sicheren Seite.
Unterschreib nicht vorab den Kaufvertrag, erst wenn du dir sicher bist.
Es gibt ab einem gewissen Alter keine absolut unfallfreien Autos.
Selbst Neuwägen werden wegen Transportschäden nachlackiert.
Nach ein paar Jahren und Halterwechsel, weiß niemand mehr genau warum nachlackiert wurde, waren es Kratzer? War es ein Unfall? War es Hagel?
Man weiß es eben nicht.
Okay danke, dann muss ich die Strecke zur Not wohl doch nochmal in Kauf nehmen.
Wagen ist erste Hand aus 2020 mit 24.000km
Naja, über einen Rahmenschaden wurde ich ja nicht informiert. Hierzu sagt der Händler ja nur, er weiß nicht ob es einen Rahmenschaden gab.
Einfacher Frontschaden wäre für mich kein Problem, darum ist ja auch der Kaufpreis günstiger als bei vergleichbaren Fahrzeugen. Rahmenschaden ist dann aber nochmal eine andere Hausnummer.