Hallo
Allso ich habe eine Frage mir ist jemand in mein geparktes Auto gefahren, und wurde auch schon ausgezahlt. Von der Versicherung 2400€ Wiederbeschaffungswert und 100€ Restwert. Das Auto an sich fährt super, Allso will ich es nartürlich behalten und es nicht für 100€ verkaufen da es an sich super funktioniert. TÜV ist fällig und war heute in der Werkstatt und mein Auto bekommt tüv ohne Probleme. Aber dan meinte er zu mir das er das Auto reparieren würde und ich dan den selben Gutachter der als erstes kamm um sich das Auto anzuschauen, auch wieder rufen soll und er mir dan Fotos macht und das der Versicherung zuschickt, und das eigentlich die Versicherung nicht weiter fragt wen ein Gutachter Fotos zuschickt und er ja der selbe ist der beim 1 mal schon geschaut hat,
muss ich mein Auto trz als Restwert verkaufen wen ich den Schaden behoben habe??
Weil das ist ja meine Frage wie gesagt mir wurde gesagt das ich keine Quittung brauche sondern der Gutachter Fotos macht und dan sein Gutachten schreibt, kann ich das Auto dan erstmal behalten und dan verkaufen auf eine höhre Summe, damit ich der Versicherung nichts zurückzahlen muss.
und den käufer Bescheid sagen trot reperatur das es ein Totalschaden hatte ?
Danke im voraus
und tut mir leid das ich so viel geschrieben habe.