Wiederbeschaffungswert / Restwert?
Schönen Guten Tag,
Vor wenigen Wochen ist mir jemand hinten rein gefahren (ich bin 100% unschuldig) und dadurch ist mein Auto als "Wirtschaftlicher Totalschaden" eingestuft worden. Der Wiederbeschaffungswert beläuft sich auf rund 6.500€ und der Restwert auf 2.500€.
Meine Frage ist jetzt, welchen Wert man von der Gegnerischen Versicherung ausgezahlt bekommt und ob man das Auto danach dann noch zu seinem Restwert privat verkaufen darf ?
Ich freue mich wirklich auf Antworten.
MfG
Gebrauchtwagen,
Versicherung,
Kfz-Versicherung,
Autokauf,
Auto verkaufen,
Finanzierung,
Geld zurück,
Kennzeichen,
Leasing,
Zulassung,
Leasingvertrag