Wirtschaftlicher Totalschaden reparieren und nicht zum Restwert verkaufen?
Hallo
Allso ich habe eine Frage mir ist jemand in mein geparktes Auto gefahren, und wurde auch schon ausgezahlt. Von der Versicherung 2400€ Wiederbeschaffungswert und 100€ Restwert. Das Auto an sich fährt super, Allso will ich es nartürlich behalten und es nicht für 100€ verkaufen da es an sich super funktioniert. TÜV ist fällig und war heute in der Werkstatt und mein Auto bekommt tüv ohne Probleme. Aber dan meinte er zu mir das er das Auto reparieren würde und ich dan den selben Gutachter der als erstes kamm um sich das Auto anzuschauen, auch wieder rufen soll und er mir dan Fotos macht und das der Versicherung zuschickt, und das eigentlich die Versicherung nicht weiter fragt wen ein Gutachter Fotos zuschickt und er ja der selbe ist der beim 1 mal schon geschaut hat,
muss ich mein Auto trz als Restwert verkaufen wen ich den Schaden behoben habe??
Weil das ist ja meine Frage wie gesagt mir wurde gesagt das ich keine Quittung brauche sondern der Gutachter Fotos macht und dan sein Gutachten schreibt, kann ich das Auto dan erstmal behalten und dan verkaufen auf eine höhre Summe, damit ich der Versicherung nichts zurückzahlen muss.
und den käufer Bescheid sagen trot reperatur das es ein Totalschaden hatte ?
Danke im voraus
und tut mir leid das ich so viel geschrieben habe.
3 Antworten
...und wurde auch schon ausgezahlt. Von der Versicherung 2400€ Wiederbeschaffungswert und 100€ Restwert.
Du meinst wohl den Wiederbeschaffungswert abzgl. der 100€ Restwert...
...muss ich mein Auto trz als Restwert verkaufen wen ich den Schaden behoben habe?
Bei Reparatur ist leider eine Weiternutzung des Fahrzeugs für 6 Monate vorgeschrieben!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
In dem vom OLG München entschiedenen Fall ging der Rechtsstreit für den Kläger äußert negativ aus. Dies lag daran, dass der Kläger es nicht geschafft hatte, vor Eingang eines höheren Restwertangebotes auf Seiten der unfallgegnerischen Versicherung sein Fahrzeug bereits nachweislich zu veräußern. Dann wäre nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein höheres Restwertangebot der unfallgegnerischen Versicherung grundsätzlich unbeachtlich gewesen (vgl. BGH-Urteil vom 30.11.1999, AZ: VI ZR 219/98).
In der Praxis sollte der Geschädigte sein verunfalltes Fahrzeug deshalb schnellstmöglich und nachweislich veräußern. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige vor Veräußerung den regionalen Restwert zutreffend ermittelt. Notwendig sind mindestens drei Restwertangebote regionaler Aufkäufer, die sich im Gutachten wiederfinden müssen. Dann darf allerdings der Geschädigte auf die Ermittlungen seines Sachverständigen vertrauen und auch vor Eingang eines höheren Restwertangebote Dispositionen treffen. Er ist gerade nicht verpflichtet ein höheres Restwertangebot der Versicherung abzuwarten.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/verbindlichkeit-eines-restwertangebots-a-343453/
Leider ist hier nichts zu finden wegen der 6-Monatsfrist, ob danach noch ein Restwertangebot der gegnerischen Versicherung Gültigkeit hat... :-((
Das habe ich nicht verstanden. Also erstmal musst Du den Wagen nicht verkaufen. Du bekommst von der Versicherung dann nur die Differenz ausgezahlt. Wozu brauchst Du jetzt nochmal den Gutachter?
Allso ich will mein Auto auch nicht für 100€ verkaufen wen ich es mal verkaufen will , der Gutachter soll Fotos machen und schickt es der Versicherung damit die wissen das ich den Schaden reparieret habe.
Das interessiert die Versicherung nicht mehr. Die haben den Schaden bezahlt und gut ist. Beim Verkauf musst Du angeben, das der einen Totalschaden hatte.
Allso mir wird gesagt wen ich das Auto für 1000€ sag ich mal verkaufe dan muss ich die der Versicherung zurückzahlen. Und deswegen meine Frage wen ich das reparieren lasse und es dan noch halbes Jahr fahre sag ich mal und ihn dan verkaufe, ob das denen dan noch was angeht oder nicht beim Verkauf ist mir klar muss ich angeben das es ein Totalschaden hatte , ich es repariert habe. Lg
Dafür dient ja die Nachbesichtigung durch den Gutachter, die bewisen kann, dass das Auto wieder instandgesetzt wurde.
Das dient dazu, dass, wenn Dir nochmal einer reinfährt, der nicht behaupten kann, das Auto sei vorher schon kaputt gewesen und habe 100 EUR Zeitwert.
Aber wen ich es dan repariert habe , kann ich es dan auch teuera verkaufen ? Und nicht nur 100€ wie es im Gutachten steht.lg
Allso wen ich es repariert habe muss ich es 6 Monate weiter nutzen. Und kann es aber danach egal für wie viel Geld verkaufen?