Ist die Bewerbung gut, um bei der Polizei sich zu bewerben?

[Kurze Anmerkung ich habe vor mich bei der Polizei zu bewerben, ich habe es selber geschrieben, nur habe ich das Problem wie jeder andere zu wissen,ob es viel oder zu wenig sei und vielleicht nicht gut ist.]

[Ich habe jetzt nicht sportlichkeit oder Pünktlichkeit geschrieben, weil ich es für selbst verständlich halte, dass der Leser bei der Polizei weiß, daß jemand Sportlichkeit oder Pünktlichkeit vorweisen muss.]

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Polizeivollzugsdienst

Ziffer Nummer:xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr gerne möchte ich mich bei der Berliner Landespolizei um einen Ausbildungsplatz im Polizeivollzugsdienst bewerben. Ich habe über die sozialen Netzwerke viele Aufgaben und Strukturen, die den Alltag des Polizisten zeigen, ein sehr großes interesse erhalten. Auf dem 2. Bildungsweg habe ich die mittlere Reife mit guten Noten in Deutsch und Mathematik erfolgreich bestanden.

Über die Jugendberatung bekam ich die Empfehlung, einen Bildungswerk zu besuchen, um mich für die Tests für die Auswahlverfahren akkurat vorzubereiten. Auf social media erfuhr ich, dass es ein vielschichtiger Polizeiberuf ist, eben auch viele abwechslungsreiche Aufgaben, die auf einen zu kommen. Zusammenfassend kann ich mich mit den Aufgabenbereichen der Landespolizei in Berlin identifizieren, da es nie langweilig werden kann.

Da Berlin viele türkische Mitbürger hat, bin ich zuversichtlich, dass ich mit meinen türkischen Wortschatz und meiner Herkunft, die Polizei bei der Kommunikation absolut unterstützen und erleichtern kann.

Ich freue mich in Zukunft ein Teil der Berliner Landespolizei werden zu dürfen.

Über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch freue ich mich sehr

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Yildiz

Schule, Bewerbung, Polizei, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium
Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Auswahlverfahren