Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium
Bundespolizei Ärztliche Untersuchung wiederrufen?

Hallo Leute,

ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und die ersten Tests des Auswahlverfahrens mit Erfolg bestanden. Die Beamten dort, sicherten mir zu, dass ich aufgrund meiner Leistungen unter Vorbehalt der ärztlichen Untersuchung eingestellt werde. Nun hatte ich das Ärztliche Auswahlverfahren endlich und schnitt auch in allen Bereichen sehr gut ab. Beim Hörtest wurde an meinem rechten Ohr festgestellt, dass ich die niedrigste Frequenz nicht war nehmen kann und wurde deshalb als nicht Diensttauglich abgestempelt was ich nicht verstehen kann, da ich bereits Landespolizist bin und vor 4Jahren erst nach PDV300 getestet wurde.

Zwei Tage später, hatte ich bezüglich meines Ohrs einen Termin beim HNO um feststellen zu lassen, was meinem rechten Ohr fehlt. Große Mengen hatte er aus meinem rechten Gehörgang gezogen und mit mir erneut einen Hörtest gemacht. Das Ergebnis war ähnlich, ich hatte Probleme die niedrigsten Frequenzen richtig wahrzunehmen. Mein HNO jedoch meinte, dass diese meine Diensttauglichkeit in keinster Weise beeinträchtigen würde, weder jetzt noch in mehreren Jahren.

Nun möchte ich natürlich einen neuen Versuch unternehmen und gerne einen erneuten Test durchführen. Aber geht das? Ich meine ich bin doch schon Landes Beamter im mittleren Polizeivollzugsdienst, wieso lehnen die mich bei einer so kleinen Frequenz, die laut meines HNO, nicht meine Hörfähigkeit beeinträchtigt.

Bitte nur ernstgemeinte Fragen. Und wenn die Frage kommt, wieso ich von Land nach Bund wechseln möchte: Ich möchte mein Aufgabenspektrum bei der Polizei gerne ausweiten.

Danke!

Polizei, Bundespolizei, Dienstunfähigkeit, Gesundheit und Medizin, HNO, hoertest, Auswahlverfahren, Polizeiärztliche Untersuchung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Auswahlverfahren