Fiktionsbescheinigung am Flughafen in der Türkei abgelehnt. Kann ich gegen die Fluggesellschaft später in Deutschland rechtlich vorgehen?

Guten Abend,

Ich bin letzte Woche in die Türkei geflogen um meine Verwandten zu besuchen mit einer Fiktionsbescheinigung da mein Aufenthaltstitel gerade neu ausgestellt wird. Die Bundespolizei sowie die Ausländerbehörde versicherten mir, dass ich mir diesem Dokument problemlos Ein-sowie Ausreisen kann (nach Deutschland). Auf diese Aussage habe ich natürlich vertraut. Die Ausreise in Düsseldorf war auch absolut kein Problem. Nach Begutachtung meiner Bescheinigung durch die Polizei und der Fluggesellschaft und einem darauffolgenden „alles ok“ in Düsseldorf hieß es für mich ab in den Flieger. Nun wollte ich vorgestern wieder zurück (bevor die Schulen beginnen), jedoch wurde mir der Flug verweigert, da diese Bescheinigung für die Fluggesellschaft doch nicht mehr akzeptabel ist. Kurz und knapp: Ich sitze nun in der Türkei fest, bis ich ein Visum für die Rückreise erhalte aus der deutschen Botschaft in Ankara. Wie lange dies dauert ist erstmal ungewiss. Ich werde mehrere Tage bis eventuell Wochen die Schule verpassen. Wenn ich bis nach Deutschland kommen würde wäre die Einreise absolut kein Problem. Nun die Ausreise wird mir verweigert, trotz gültiger Fiktionsbescheinigung. Die Fluggesellschaft hat mich aber ohne Probleme in die Türkei geflogen (obwohl die wussten, dass ich mit einer Fiktionsbescheinigung Reise und in Düsseldorf sagten es sei kein Problem). Aber in der Türkei war es plötzlich doch ein Problem. Für die gleiche Fluggesellschaft. Die HÄTTEN mir in Deutschland schon sagen können, dass sie sich weigern würden mich wieder zurückzubringen. Könnte ich nun gegen die Fluggesellschaft rechtlich vorgehen wenn ich zurück in Deutschland bin, da sie mich wissentlich eingeflogen haben aber die Ausreise verweigern? Laut der Fluggesellschaft sei meine Fiktionsbescheinigung nirgendwo in der Türkei gültig. Nun warte ich auf mein bereits beantragtes Visum für die Wiedereinreise. Ich danke allen, die sich mit meiner Frage beschäftigen.

Liebe Grüße aus der Türkei :)

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Syrische Botschaft Berlin Reisepass verlängern?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Der syrische Reisepass meiner Mutter ist vor 8 Monaten abgelaufen. Die Ausländerbehörde vor Ort sagt dass sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis meiner Mutter (sie lebt schon seit 25 Jahren in deutschland) nur als Karte aushändigen können, da der syrische pass abgelaufen sei und demnach darf sie ihre Freizügigkeit nur national genießen. Die syrische Botschaft in Berlin, die den Reisepass verlängern sollte, fordert einen persönlichen Aufenthalt meiner Mutter. Die Fahrt dauert 7 Stunden, meine Mutter hat ein behindertes Kind zuhause, was sie rund um die Uhr pflegen und betreuen muss, was eine Reise nach Berlin so gut wie unmöglich macht. Darüberhinaus sind wir uns nicht mal sicher, ob die syrische Behörde uns sofort rein lässt. Man sagt, dass man Tage wartet, bis man an der Reihe ist. Außerdem ist meine Mutter Palästinenserin, was die ganze Sache nochmals erschwert. Meine Frage gibt es keine Lücken? Man darf meiner Mutter doch nicht ihre Freizügigkeit nehmen, nur weil sie ihren Umständen zufolge nicht nach Berlin reisen kann! Wird der Reisepass überhaupt verlängert? Die syrische Botschaft kann auch ablehnen, denn so sagt die ausländerbehörde, können Sie darauf basierend handeln aber hierfür ist eine Verweigerung der Ausstellung eines neuen syrischen Passes seitens der syrischen Botschaft in Berlin erforderlich. Wie soll das denn gehen???Wir sind verzweifelt und hoffen auf Aufklärung! Ich bedanke mich im Voraus für jegliche Hilfestellung!

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