Die erste Schulwoche wegen Krankheit gefehlt. Werde ich wegen diesen 20 Fehlstunden kein Vorstellungsgespräch bekommen?

Hallo Community!

Ich gehe zur Abendschule, um meinen Realschulabschluss nachzuholen. Diese Woche ist die erste Schulwoche und ich liege mit einer Angina flach. Natürlich war ich schon beim Arzt und hab Antibiotikum bekommen. Ich fühle mich aber immer noch sehr schlecht und mein Rachen schmerzt schlimm, gerade beim Schlucken und Sprechen.

Ich hab 3 Mal pro Woche und 20 Stunden in der Woche Unterricht. Im 1. Semester werde ich etwa 280 Stunden Unterricht haben. Davon habe ich jetzt 20 Stunden, sprich eine Schulwoche gefehlt.

Auf der Halbjahresnotenübersicht die man im Januar bekommt, wird jede einzelne Note im Fach vermerkt sein. Es stehen die Soll-Stunden drauf, wie viele Stunden man von diesen gefehlt hat und wie viele man anwesend war. Ob entschuldigt oder unetnschuldigt, steht dort nicht.

Noten hab ich noch keine bekommen, aber ich werde dafür sorgen, das sie sich im Einser- und Zweierbereich bewegen. Damit könnte man die 20 Fehlstunden doch etwas ausbügeln, oder? Ich hab ein richtig schlechtes Gewissen, dass ich nicht mit der Angina zur Schule gegangen bin... Noch dazu wiederhole ich den Abschluss jetzt zum dritten Mal. Werde ich es sehr schwer haben, nächstes Jahr Vorstellungsgespräche zu bekommen? Ich möchte entweder Tierwirtin oder Tiermedizinische Fachangestellte werden.

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Muss ich Nachweise einreichen oder nicht da ich Berufsberatung bekomme seit meiner Schulzeit ?

Hi Leute guten Tag, es ist ein sehr langer Text, brauche aber dringend Hilfe. Ich wollte wieder Antrag auf Kindergeld stellen da ich seit knapp einem Jahr leider ohne Erfolg eine Ausbildungsstelle suche. Nun hätte ich eine Frage zu diesem Text: Muss ich etwas einreichen, wenn ja was muss ich alles einreichen? Oder muss ich nichts einreichen wie z.B. Nachweise für Absagen von Bewerbungen oder Kopie von Schulzeugnis, da ich in der Berufsberatung angemeldet bin?

Sucht Ihr Kind einen Ausbildungs- oder Studienplatz oder ist es arbeitsplatzsuchend gemeldet?

Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld Il zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen. Reichen Sie die Vordrucke (Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes) und (Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie geeignete Nachweise (z. B. Zwischennachrichten und Absagen auf Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz, Bescheinigung über die Meldung bei der Berufsberatung, Bescheinigung über Meldung als Arbeitsuchender) ein.

Sollte Ihr Kind keine weitere Ausbildung aufnehmen, muss die Familienkasse die Rechtmäßigkeit der Kindergeldzahlung überprüfen. Reichen Sie in diesem Fall einen Nachweis über den tatsächlichen Abschluss der Schulausbildung ein (z. B. Schulbescheinigung oder Kopie des Abschlusszeugnisses). Beurteilungen oder Bewertungen im Zeugnis können Sie unkenntlich machen. Sollten Sie den erforderlichen Nachweis nicht einreichen, muss die Festsetzung bzw. Bewiligung des Kindergeldes rückwirkend ab dem Monat aufgehoben werden, der dem Monat folgt, für den zuletzt die Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen wurden. Das darüber hinaus gezahlte Kindergeld ist zu erstatten. Über das Ende der Schulausbildung hinaus können Sie für Ihr oben genanntes Kind weiter Kindergeld beantragen, wenn es einen Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 EStG bzw. § 2 Abs. 2 BKGG erfüllt.

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Bin ich einfach nur dumm oder wieso versteh ich das Schulsystem nicht?

Also ich bin jetzt in der 10. klasse und möchte danach gerne eine Ausbildung als Krankenpflegerin oder Erzieherin machen. Heute haben wir mit den Lehrern darüber gesprochen. Die meinten, dass wir uns so schnell wie möglich jetzt schonmal bewerben sollen, also dass wir nur dieses Halbjahr Zeit hätten. Das überfordert mich jetzt voll, weil uns in der Schule nicht wirklich erklärt wurde man wann und wie machen sollte und was besser wäre und was eigentlich eine Ausbildung bzw. Abitur ist.

Natürlich weiß ich, dass man während einer Ausbildung auch auf einer Berufsschule Theorie macht und daneben in einem Betrieb arbeitet. Was ich aber nicht verstehe, ich habe heute Ausbildungsanzeigen angeguckt wo ich mich bewerben könnte und dort stand nichts von einer Berufsschule. Muss man sich dann selber dann noch extra auf einer Berufsschule bewerben bzw. anmelden und ist es egal was für eine?

Und wird man nach der Ausbildung übernommen bzw. kann man dann direkt arbeiten gehen im selben Betrieb, wenn der Betrieb anbietet das man eine Ausbildung bei ihnen startet?

Tut mir leid im Voraus, dass ich so ahnungslos bin. Letztes Jahr in der 9. hätten wir eigentlich eine Berufsmesse haben sollen, auf der uns das alles erklärt werden sollte, jedoch wurde diese wegen Corona leider abgesagt. Meine Freunde haben genauso wenig Erfahrung bzw. wollen fast alle Abi machen oder haben Kontakte die sie sofort Anstellen werden.

LG

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