Die erste Schulwoche wegen Krankheit gefehlt. Werde ich wegen diesen 20 Fehlstunden kein Vorstellungsgespräch bekommen?
Hallo Community!
Ich gehe zur Abendschule, um meinen Realschulabschluss nachzuholen. Diese Woche ist die erste Schulwoche und ich liege mit einer Angina flach. Natürlich war ich schon beim Arzt und hab Antibiotikum bekommen. Ich fühle mich aber immer noch sehr schlecht und mein Rachen schmerzt schlimm, gerade beim Schlucken und Sprechen.
Ich hab 3 Mal pro Woche und 20 Stunden in der Woche Unterricht. Im 1. Semester werde ich etwa 280 Stunden Unterricht haben. Davon habe ich jetzt 20 Stunden, sprich eine Schulwoche gefehlt.
Auf der Halbjahresnotenübersicht die man im Januar bekommt, wird jede einzelne Note im Fach vermerkt sein. Es stehen die Soll-Stunden drauf, wie viele Stunden man von diesen gefehlt hat und wie viele man anwesend war. Ob entschuldigt oder unetnschuldigt, steht dort nicht.
Noten hab ich noch keine bekommen, aber ich werde dafür sorgen, das sie sich im Einser- und Zweierbereich bewegen. Damit könnte man die 20 Fehlstunden doch etwas ausbügeln, oder? Ich hab ein richtig schlechtes Gewissen, dass ich nicht mit der Angina zur Schule gegangen bin... Noch dazu wiederhole ich den Abschluss jetzt zum dritten Mal. Werde ich es sehr schwer haben, nächstes Jahr Vorstellungsgespräche zu bekommen? Ich möchte entweder Tierwirtin oder Tiermedizinische Fachangestellte werden.
5 Antworten
Eine Woche fehlen sollte kein Problem sein. Gerade bei Teilzeit-Bildungsgängen sollte jedem - auch den Arbeitgebern - klar sein, dass man nicht IMMER teilnehmen kann, deshalb gibt es ja auch die entsprechenden Verordnungen, die unabhängig vom Grund einige Fehlzeiten zulassen.
Wenn du ganz sicher gehen willst, heb die Krankmeldung von Arzt auf und lege sie notfalls vor, falls Dich jemand bei der Bewerbung darauf anspricht.
Mit der Halbjahresnotenübersicht meinst du das Halbjahreszeugnis?
Was ich auch nicht verstehe ist, wieso da nicht zwischen entschuldigt und unentschuldigt unterschieden werden soll? Das kann nicht sein, weil sich sonst ja niemand die Mühe machen würde eine Entschuldigung/Attest abzugeben...
Beim Abschlußzeugnis selbst werden in den meisten Bundesländern (im Sekretariat nachfragen oder im Schulgesetz/Schulverordnung des Bundeslandeslandes nachlesen) keine Fehlstunden eingetragen. Das trifft leider nicht auf das Halbjahreszeugnis zu, mit dem man sich ja unter Umständen schon bewirbt.
Aber mach dich doch nicht verrückt! Krank ist Krank! Das läßt sich nicht ändern. Macht keinen Sinn sich zu Themen verrückt zu machen, die sich nicht ändern lassen.
Wenn bei einem Bewerbungsgespräch nachgefragt werden sollte, dann kannst du das ja erklären. Aber 20 Fehlstunden sind doch völlig im normalen Bereich, sogar eher darunter. Ich halte es für völlig normal im Jahr ein paar Wochen mal krank zu sein
Wenn du ein ärtzliches Attest abgegeben hast, dann hast du ja KEINE unentschuldigten Fehlstunden.
Den verpassten Lernstoff musst du selbstständig nachholen.
Leuten gegenüber, denen es egal ist, ob er entschuldigt war oder nicht?
Den gibt es tatsächlich nicht. Es gibt Bildungsgänge (bei uns tatsächlich alle freiwilligen in Teilzeit), in denen die Verordnungen nicht zwischen entschuldigt und unentschuldigt unterscheiden, da geht es rein um die prozentuale Anwesenheit. In den Fällen legt auch von uns niemand Wert auf eine Entschuldigung, wir dürfen bei diesen harten Kriterien sowieso nicht kulant sein.
Du machst das Ganze zum vierten Mal, wirst aber
bei den Noten "dafür sorgen, das[sic!] sie sich im
Einser- und Zweierbereich bewegen"?
Wie machst du das?
Das war doch gar nicht die Frage. Sehr hilfreich, wie ihr alle an der eigentlichen Fragestellung vorbei schreibt. Ich hab immer gute Noten gehabt. Daran liegt die Wiederholung nicht. Ich wiederhole übrigens zum dritten Mal.
Das erste kann hier keiner wissen, das zweite heißt:
Du machst es zum vierten Mal.
Da würde ich mir keine Gedanken machen. Immerhin wird jeder Mensch einmal krank. Und bei Rückfragen kannst Du es ja erklären.
Wenn "entschuldigt/unentschuldigt" nicht auf dem
Zeugnis erscheint, gibt es keinen Grund, sich zu entschuldigen.