Krankenversicherung in der Anmeldezeit von ALG 1

Vorgeschichte: Ein Freund von mir ist am 20.4.11 Arbeitslos geworden und hat sich auch zeitlich bei der Agentur gemeldet. In der Zeit kam es zum Verlust seiner Krankenkassenkarte. Am 18.5.11 rief er seine Krankenkasse (AOK) an um eine neue Karte ausstellen zu lassen. Die Krankenkasse teilte ihm mit das dies nicht ging, da er zurzeit (und auch seit dem 20.4.11) nicht krankenversichert ist, infolge von das sein Beitrag nicht gezahlt wurde (durch die Agentur). Die Agentur kann auch natürlich nichts zahlen da er ja seine Anträge nicht innerhalb von einem Tag einreichen kann und ALG1 ihm bewilligt wird.

Vorfall: Als ich das gehört habe,habe ich direkt meine Krankenkasse (Barmer) angerufen und erfahren das ich vom Gesetzgeber her eine Zeit von "einem" Monat weiterhin versichert werden muss, wenn auch noch kein Beitrag gezahlt worden ist. Ich bin nun auch am 1.5.11 Arbeitslos geworden,somit muss ich bis zum 1.6.11 vom Arbeitsamt ausgezahlt werden (mit mir zusammen wird auch logischerweise meine Versicherungen bezhalt), damit ich am 2.6.11 krankenversichert bin. Nun hab ich es "endlich" geschafft das ich Heute am 24.5.11 (nach Arbeitsbescheinigungen von zwei Arbeitgebern) einen Termin für die Antragsabgabe zu kriegen.Ging recht schnell,dafür das ich am 23.5.11 erst angerufen hab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das ich diesen Monat schon ausgezahlt werde,somit auch mein Beitrag für die Krankenkasse nicht.

Frage: Was ist wenn ich am 2.6.11 erkranke / einen Unfall hab oder sonstiges ?? -kann die Krankenkasse die Kosten verweigern?

Muss die Agentur nicht auch dafür Sorge tragen,dass sie mich innerhalb eines Monats auszahlen und nicht nur ich selbst?

Ich als Arbeitnehmer kann nämlich kein Druck auf meine Arbeitgeber ausüben,das sie meine Arbeitsbescheinigungen sofort ausfüllen und zurück schicken und eine Ersatz(arbeits)bescheinigung benötigt die Lohnsteuerkarte die auch mein letzter Arbeitgeber hat.

Die Agentur könnte mir auch sicherlich kein Beleg dafür geben,welches die Zahlung der Beiträge garantiert, weil erst festgelegt werden muss ob ich ALG1 beziehen kann.

Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort,damit ich weiß was ich bis dato noch tun muss.

MfG

Arbeitslosengeld, ALG, Krankenversicherung, Anmeldung
Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

 

Hallo,

ich bin 21 Jahre alt und habe seit August 2010 eine Lehre als Bankkauffrau angefangen mein Brutto beträgt zur Zeit Zeit 843€. Netto bekomme ich 641€. Außerdem bekomme ich ein 13. Gehalt und einen Leistungsbonus was meistens noch ein Netto Gehalt oben drauf ist. Und Kindergeld 184 EUR nicht zu vergessen...

 

Ich habe ein Bescheid nun vor mir liegen das mein insgesamt zu berücksichtigendes Einkommen 580€ beträgt.

Der Freibetrag ist bei 215€ . D.h. das ist das zu berücksichtigende Erwerbseinkommen 426.- beträgt plus mein Kindergeld 184.-  

Ich find es ganz schön heftig das ich von ca 840 .- (650 EUR+184 EUR) 580 EUR abgeben muss. Man arbeitet und kann sich im endeffekt nichts dafür leisten. Wenn ich garnicht arbeiten würde, würde ich mehr oder genau so viel vom Amt bekommen...Also was für eine Motivation!?

Ich mein Okay ich wohne bei meinen Eltern und ich bezahl auch gern Miete.... Die Miete für mein Zimmer liegt bei mir bei 350€ und das wird bei meinen Eltern ja als Einkommen berechnet, da ich ihnen das ja geben muss. Mein Essen etc zahl ich auch selber.... Also ich komm normalerweise mit meinem Geld zurecht.

Ich will mir jetzt nebenbei noch ein 400€ job suchen, denn meinen Eltern bekommen vom Amt nur ca 90€ und von mir ja eig. 580€  und mit 240 komm ich nicht aus.

Wird mir dann weiterhin etwas abgezogen? Und kann ich aus dieser BG ausstreten?Vielen Dank schon im vorraus

Arbeitslosengeld, Ausbildung, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV
Kann man durch Zahlung von Krankengeld auch die benötigten 12 Monate des ALG 1 vollmachen?

Hallo,

 bevor ich hier angefeindet werde:

Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren sehr hart als Vertriebsmitarbeiter und es geht mir nur darum,

meine Familie irgendwie so gut wie möglich abzusichern!!!!

Ich habe seit drei Monaten einen Job, befinde mich aber in der Probezeit und ich glaube nicht, dass ich die Probezeit überstehen werde. Vor dem Antritt des aktuellen Jobs war ich 6 Monate beschäftigt und vor dem Antritt 10 Monate arbeitslos (mit Bezug von Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld).

 

Meine Fragen:

 

a.) Sollte mir gekündigt werden, bekomme ich dann durch meine Arbeitslosigkeit von 10 Monaten nur noch 2 Monate Arbeitslosengeld und danach Hartz 4? Ich habe gehört, man muß mindestens wieder 12 Monate in die ALV einzahlen, um wieder für 12 Monate ALG zu erhalten... ?! Zur Info: Meine Kündigungsfrist lautet 1 Monat, um 12 Monate voll zu machen, müsste ich bis 31.07.2011 durcharbeiten.

b.) Wenn ja: Kann ich das mit einer Krankschreibung (mit späterem Bezug von Krankengeld) vor der Kündigung hinauszögern und wird diese Zeit auf meine Einzahlungszeit in die ALV eingerechnet? Beispiel: 10 Monate gearbeitet + 2 Monate Krankschreibung = 12 Monate Einzahlung

c.) Sollte ich nach der Kündigung, aber innerhalb der Kündigungsfrist, krankgeschrieben werden (mit späterem Bezug von Krankengeld), wird dann irgendeine Zeit angerechnet?

 

Vielen Dank

Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengeld

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