Trifft es zu, dass die Mietkaution für eine neue Wohnung nur dann übernommen wird, wenn bereits regelmäßige Leistungen im Rahmen Hartz IV bezogen werden?
Fakt ist, ich bekomme jetzt seit dem 18.5. ALG I, ich muss bis zum 01.06. aus meiner Wohnung raus. Habe auch ein passendes Objekt gefunden... jetzt habe ich Antrag auf Mietkautionsübernahme bei der ARGE gestellt und bekomme zur Antwort, dass mir das nicht zustehe, sie seien ja keine Bank und ich würde ja keine Leistungen von Ihnen beziehen...
Ich krieg grade die Krise...