Hallo Ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage...mein Freund und ich haben uns nun getrennt, bei meinem Gehalt kann ich aufstockend ALG-II-Leistungen beantragen. Muss ich nun die Kündigungsfrist abwarten, bis ich es beantragen kann, oder stehen mir jetzt schon Leistungen zu, da es nun wieder getrennte Konten gibt? Oder wird sein Gehalt mir trotz Trennung noch weiterhin angerechnet? Kenn mich da leider nicht aus :-(

Vielen lieben Dank schonmals für Eure Antworten!!!

Liebe Grüße