Darf man eine Wohnung zusagen und dann wieder absagen?

Ich hatte gestern mehrere Wohnungsbesichtigungen und zwei davon sind wirklich top. Bei der einen habe ich gleich grünes Licht bekommen und soll es mir bis Montag Vormittag überlegen. Bei der anderen bin ich in der engeren Auswahl und weiß nicht genau wann ich eine Zu- oder Absage erhalte, denke mal Montag/Dienstag.

Nun zu meiner Frage: beide Wohnungen sind gut, aber die andere ist einfach die Traumwohnung schlechthin. Ist es möglich für die Wohnung die ich sicher bekommen würde zuzusagen und falls es doch mit der anderen Wohnung klappt, wieder abzusagen? Ich weiß, dass es moralisch nicht das netteste ist und so ein super Gewissen habe ich dabei nicht, aber ich frage mich ob das gesetzlich erlaubt ist, mündlich zuzusagen und dann nen Tag später zb. wieder abzusagen. Muss ich dann evtl. irgendeinen Ausfallschaden o. ä. bezahlen? Ich habe schon für einige Wohnungen Terminvorschläge oder Besichtigungen bekommen wo sich der Vermieter nie wieder gemeldet hat, aber da hat man ja auch noch nichts mündlich vereinbart. Übrigens ist die Traumwohnung von ner Privatperson, die andere geht über einen Immobilienmakler (jedoch provisionsfrei).

Ich suche in einer Großstadt und es ist generell sehr schwierig eine (dazu noch schöne) Wohnung zu finden/bekommen, ich will mir die Chance auf meine Traumwohnung nicht nehmen andererseits will ich auch nicht zum Schluss ohne dastehen, da ich schon seit 3 Monaten suche.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Wohnung, Umzug, Mietwohnung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung, Absage

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