Hund steuerlich abmelden... weil entlaufen?
Hallo,
bei uns gibt es von der Stadt ein Formular fürs abmelden des Hundes. Da kann man z.B wählen zwischen gestorben, eingeschläfert, entlaufen... Besitzer gewechselt.
Wenn man jetzt z.B 10 Jahre einen Hund hat und dieser auch angemeldet ist, was geschieht wenn man ihn mit der Begründung "entlaufen" abmeldet und dann z.B 1 Jahr danach in eine Kontrolle gerät? Dann könnte man doch sagen er ist gerade wieder aufgetaucht? Oder muss man das beweisen um nicht rückwirkend für das Alter des Hundes Steuern nachzahlen zu müssen, die man ja schon gezahlt hat?
Normalerweise ist man doch unschuldig solang einem nicht das Gegenteil bewiesen ist, und nach meiner Auffassung dürfte einem dann keine Schuld zugewiesen werden, im Sinne von so und so viel Jahre keine Steuern gezahlt oder ähnliches.
Wie würde das Ordnungsamt sowas angehen, weiß da jemand bescheid?
Gruß