Moin, ich habe eine s 51 N die früher mit einem 3 Gang Schaltgetriebe verbaut wurde und so auch ausgeliefert wurde.
Meine s51 N hat aber kein 3 Gang, sondern ein 4 Gang Getriebe. Sind meine Originalen ddr Papiere jetzt ungültig, oder kann ich bedenkenlos fahren ?
Meine Zulassungsstelle sagt ich müsse zum tüv und den Motor in die DDR Papiere eintragen lassen ?
wie sieht es mit KBA Papieren aus ? Lohnt es sich neue zu beantragen wenn die s51 N eigentlich ein 3 Gang Motor hat und meine jetzt ein 4 Gang, oder wird der Antrag abgelegt ?
Wohne in Hessen
Liebe Grüße