Roller fährt 95-100 aber habe A1 Führerschein?

3 Antworten

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Auszug aus :

https://www.bussgeldrechner.org/roller-tuning.html#:~:text=mit%20Beeinträchtigung%20der%20Verkehrssicherheit%3A%2090,%3A%20Freiheitsstrafe%2C%20Geldstrafe%2C%20ein%20Punkt

Wichtig: Wer ein Fahrzeug führt, für das er nicht den entsprechenden Führerschein besitzt – also beispielsweise mit AM-Führerschein einen Roller, der 55 km/h statt 45 km/h schnell fährt – der macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnisschuldig. Dies ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen sowie Freiheitsentzug geahndet werden.

Dazu kommt ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis falls das nicht offiziell eingetragen ist


HarryXXX  28.07.2023, 13:11

Ein gültiger A1 Führerschein berechtigt zum Fahren von 2-Rädern bis 125ccm bis 11kW und zum Fahren von Trikes bis 15kW.

Wenn das Gewicht passt und der Roller nicht schneller als 110 kmh fährt, dann sollten da keine Probleme entstehen.

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Mariomadda69  28.07.2023, 21:45
@HarryXXX

Es ist ein roller der 50ccm hat u nicht schneller als 45 km/h fahren darf...natürlich kriegt er so probleme da das Fahrzeug nicht für den Verkehr zugelassen ist

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Antonino50 
Beitragsersteller
 28.07.2023, 13:04

Ja aber ich habe ja den A1 Führerschein

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Amtsschreck  28.07.2023, 13:06
@Antonino50
Ja aber ich habe ja den A1 Führerschein

Dann lies seinen letzten Absatz.

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Repwf  28.07.2023, 13:06
@Antonino50

Ach, sorry!

Wenn dann Hubraum und Motorleistung passen und alles richtig eingetragen ist sehe ich da kein Problem

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Antonino50 
Beitragsersteller
 28.07.2023, 13:09
@Repwf

also Motorleistung pass genauso wie der Hubraum aber der Roller ist halt als 50ccm eingetragen aber fährt 95km/h

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peterobm  28.07.2023, 13:16
@Antonino50

vom Führerschein her passiert mal nix

trotzdem ist die Betriebserlaubnis erloschen, damit könnte auch die Versicherung Probleme bereiten.

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JochenOWL  28.07.2023, 14:43
@Antonino50

Und selbst wenn du den Führerschein der Klasse "A" hättest, dürftest du kein Fahrzeug fahren, was keine Betriebserlaubnis hat.

Wäre es in deinem Fall ein Roller, mit 125ccm, dann dürftest du den fahren, jedoch keinen Roller, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nur 45km/h betragen darf.

Du hast doch angeblich einen Führerschein - hat man in der Fahrschule denn nicht erklärt, was du mit dem Führerschein überhaupt fahren darf.....

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Mit A1 passiert gar nichts, sofern der Roller nicht mehr als 11kW und 125ccn hat.

Natürlich muss der Roller eine Betriebserlaubnis haben und dem vorgeschriebenen Zustand entsprechen. Versichert muss er natürlich auch sein.

Ein hoch frisierter 50er Roller gehört natürlich nicht zu den Fahrzeugen mit Betriebserlaubnis. Der ist dann auch automatisch nicht versichert und dann nützt dir dein A1 Führerschein überhaupt nichts.


Antonino50 
Beitragsersteller
 28.07.2023, 13:16

und was für Strafen könnte ich also bekommen

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HarryXXX  28.07.2023, 13:22
@Antonino50

Erloschene Betriebserlaubnis, bei der Geschwindigkeit wird vermutlich Gefährdung angenommen. Das bringt auf jeden Fall ein Bußgeld, wahrscheinlich ein oder zwei Punkte in Flensburg und deinen Führerschein können Sie erstmal einziehen. Der Roller wird natürlich auch beschlagnahmt. Rentiert sich also insgesamt nicht wirklich für dich.

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Diese Frage hattest Du doch erst gestellt.
https://www.gutefrage.net/frage/roller-faehrt-95-aber-habe-125er-fuehrerschein

Wenn sich technisch nichts daran geändert hat, gilt weiterhin Fahren mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis.

Letztlich gilt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit.