Unterhalt Jugendamt Beistandschaft?

Ich frag für jmd anderen:

Der SORRY erzeuger zahlt Unterhalt nur wie er Lust hat. Jetzt im November und Dezember keinen, August keinen und voriges Jahr Dezember keinen. ( Kind im Mai 18 geboren, erster Unterhalt kam im November 18)

Beistandschaft beim Jugendamt wurde gemacht, aber die Dame sagt nur abwarten, sie schreibt ihn, ruft ihn an, keine Reaktion von ihm - sie: abwarten.

Sie war bei einer Anwältin. (möchte einen Unterhaltstitel, freiwillig hat er den damals nicht unterschrieben)....... Die Anwältin braucht einen Beratungsschein, Beratungsschein gibt's beim Amtsgericht. Das Amtsgericht möchte ein Brief, in dem steht. Das Jugendamt kann nicht mehr weiter helfen. Bekommt sie aber nicht von der. Sie meint, sie hilft ja weiter, in dem sie ihm Briefe schreibt und abwartet.

Beistandschaft wurde aufgelöst aber sie hängt sich weiter mit rein, die zuständige Dame möchte auch nicht mehr angerufen werden von ihr. Sie kümmert sich weiter, schreibt ihn noch mal einen Brief und wenn er sich bis dahin nicht meldet schickt die ihr wieder nen Brief, dass er sich im Dezember nicht gemeldet hat. Aber dann wird vom Gericht wieder das selbe kommen.

Die vom Jugendamt meinte, sie möchte mit dem Titel abwarten. Er könne bei dem verdienst mehr zahlen als er es jetzt (bei guter Laune) tut... Kann man das nicht gleich richtig ausrechnen????

War jemand schon mal in so einer Situation? Was kann sie noch machen?

Wirklich weiter abwarten? Sich beim Jugendamt beschweren? Ne andere vom Jugendamt verlangen?

Alles hängt an der vom Jugendamt.

Kinder, Familie, Recht, Unterhalt, Jugendamt, Anwältin, Beistandschaft, unterhaltstitel
Hat der Erzeuger Chancen auf das Sorgerecht obwohl er sich nie gekümmert hat?

Der Ereuger meines 15jährigen Sohnes hat sich nie gekümmert, bzw. brach den Kontakt ab sobald wir nicht mehr zusammen waren (da war mein Sohn 6Jahre alt, aber selbst innerhalb der Beziehung war er alles andere als ein „Vater“). Ich habe seit seiner Geburt die Beistandschaft an meiner Seite und er hat nie gezahlt, weder an uns, noch den (längst „aufgebrauchten“) Unterhaltsvorschuss zurück an das Jugendamt.

Nun schrieb er mir folgendes:

„Eigentlich wollte ich nicht mehr in euer Leben treten, allerdings hat sich das Jugendamt bei mir gemeldet. Sie verlangen von mir eine Menge Geld und falls ich dieses nicht zahlen kann, was ich nicht kann, droht mir Gefängnis. Mein Anwalt sagt mir, dass wenn du die Beistandschaft zurück ziehst, kann das Jugendamt die Forderung nicht einklagen. Dies hat für dich/euch keine Nachteile! Solltest du dies trotzdem aus irgendeinem Grund nicht wollen, rät mein Anwalt mir dazu das halbe Sorgerecht zu beantragen, da das Jugendamt dann ebenfalls raus ist. Ich denke dies ist für uns beide nicht zielführend, wenn ich bei jeder Entscheidung mit einbezogen werde. Bitte schreibe mir kurz ob die Rücknahme der Beistandschaft für dich in Ordnung ist und dann einmal bitte deine E-Mail Adresse. Dann sende ich dir per E-Mail eine Vorlage die du nur unterzeichnen musst und dann zum Jugendamt schicken kannst.“

Nun zu meinen Rechts-Fragen:

  • Hat er tatsächlich Chancen auf das Sorgerecht?
  • Wenn ich von der Beistandschaft zurück trete, bekommen wir doch nie Unterhalt, oder?
  • Ist es überhaupt möglich dass ihm eine Gefängnisstrafe droht wenn er tatsächlich nicht zahlen könnte?
  • Oder hat er es sich selbst zuzuschreiben wenn es schon soweit kommt, da er sich partout geweigert hat?
  • Hat er nicht immer die Möglichkeit wenigstens durch Teilzahlungen seinen „guten Willen“ zu zeigen, sodass er dann nicht mehr ins Gefängnis muss?

Vielen Dank im Voraus!

 

Sorgerecht, Recht, Unterhaltspflicht, Beistandschaft
Mutter alkoholkrank, Sohn bei mir, alleiniges Sorgerecht beantragen?

Abend zusammen,

folgendes, seit knapp 3 1/2 Jahren wohnt mein Sohn (10 Jahre) bei mir.

Es war ein langer Weg vor dem Familiengericht bis dann die Kindsmutter zugestimmt hat, dass mein Sohn in Zukunft bei mir aufwachsen darf. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, zudem darf ich Entscheiden wo mein Sohn wohnt, genauso darf ich alleine alle Angelegenheiten regeln wenn es um ärztliche und schulische Dinge geht.

Die Kindsmutter ist stark alkoholkrank, auch heute noch. Seit Monaten haben wir keinen Kontakt zu Ihr. Das letzte mal wo mein Sohn bei Ihr war musste er abgeholt werden weil Sie total betrunken war. Unterhalt zahlt Sie natürlich nicht, hat Sie noch nie. Über das Jugendamt und die Beistandschaft hat es auch nicht geklappt, sie hat sich auf Briefe vom Jugendamt nie gemeldet.

Mein Problem ist nun folgendes:

Ich bin verheiratet, wohne mit meiner Frau, unserer gemeinsamen Tochter und meinem Sohn zusammen. Was passiert nun, wenn mir was zustoßen sollte und ich sterbe, was geschieht dann mit meinem Sohn?

Muss er zurück zur Kindsmutter, kommt er ins Heim/Pflegefamilie oder darf er bei meiner Frau und seiner Halbschwester bleiben, was er übrigens gerne tun würde. Wir haben darüber schon mal geredet.

Würde es was bringen wenn ich das alleinige Sorgerecht beantragen würde, ein Testament mache? Ich würde es eben gerne vermeiden das mein Sohn wieder zurück müsste, genauso will ich nicht das sich dann meine Frau damit beschäftigen muss, ich würde es einfach gerne vorab geklärt haben. Natürlich habe ich nicht vor frühzeitig zu „gehen“. Aber es kann jederzeit was passieren.

Mein Sohn hat sich so gut entwickelt, ist gut in der Schule, hat Freunde usw. Ich will nicht das er dann aus seinem gewohnten Umfeld rausgerissen wird.

Was denkt bzw. würdet Ihr machen?

Gruß Steffen

Alkohol, Sorgerecht, Testament, Unterhalt, Familiengericht, Jugendamt, Pflegefamilie, Vormundschaft, Beistandschaft

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