Hat der Erzeuger Chancen auf das Sorgerecht obwohl er sich nie gekümmert hat?

Der Ereuger meines 15jährigen Sohnes hat sich nie gekümmert, bzw. brach den Kontakt ab sobald wir nicht mehr zusammen waren (da war mein Sohn 6Jahre alt, aber selbst innerhalb der Beziehung war er alles andere als ein „Vater“). Ich habe seit seiner Geburt die Beistandschaft an meiner Seite und er hat nie gezahlt, weder an uns, noch den (längst „aufgebrauchten“) Unterhaltsvorschuss zurück an das Jugendamt.

Nun schrieb er mir folgendes:

„Eigentlich wollte ich nicht mehr in euer Leben treten, allerdings hat sich das Jugendamt bei mir gemeldet. Sie verlangen von mir eine Menge Geld und falls ich dieses nicht zahlen kann, was ich nicht kann, droht mir Gefängnis. Mein Anwalt sagt mir, dass wenn du die Beistandschaft zurück ziehst, kann das Jugendamt die Forderung nicht einklagen. Dies hat für dich/euch keine Nachteile! Solltest du dies trotzdem aus irgendeinem Grund nicht wollen, rät mein Anwalt mir dazu das halbe Sorgerecht zu beantragen, da das Jugendamt dann ebenfalls raus ist. Ich denke dies ist für uns beide nicht zielführend, wenn ich bei jeder Entscheidung mit einbezogen werde. Bitte schreibe mir kurz ob die Rücknahme der Beistandschaft für dich in Ordnung ist und dann einmal bitte deine E-Mail Adresse. Dann sende ich dir per E-Mail eine Vorlage die du nur unterzeichnen musst und dann zum Jugendamt schicken kannst.“

Nun zu meinen Rechts-Fragen:

  • Hat er tatsächlich Chancen auf das Sorgerecht?
  • Wenn ich von der Beistandschaft zurück trete, bekommen wir doch nie Unterhalt, oder?
  • Ist es überhaupt möglich dass ihm eine Gefängnisstrafe droht wenn er tatsächlich nicht zahlen könnte?
  • Oder hat er es sich selbst zuzuschreiben wenn es schon soweit kommt, da er sich partout geweigert hat?
  • Hat er nicht immer die Möglichkeit wenigstens durch Teilzahlungen seinen „guten Willen“ zu zeigen, sodass er dann nicht mehr ins Gefängnis muss?

Vielen Dank im Voraus!

 

Sorgerecht, Recht, Unterhaltspflicht, Beistandschaft
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