Hallo Leute! Meine Frage bezieht sich auf das Thema Beistandschaft: Vor kurzem habe ich ein nettes Schreiben vom Jugendamt erhalten, worin mir mitgeteilt wird, dass die Mutter meiner von mir getrennt lebenden Tochter Beistandschaft beim JA beantragt hat und fordern von mir eine Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Dazu soll ein Fragebogen von mir ausgefüllt und unterschrieben werden "Angaben zur Unterhaltssache des Kindes". Was mich stutzig macht, im Text deses Fragebogens steht unter Anderem: "...Ich ermächtige sowohl meinen Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger, das Arbeitsamt, sowie das Finanzamt, dem Jugendamt die entsprechenden Auskünfte zu erteilen."

Meine Frage ist, bin ich wirklich verpflichtet, diesen Fragebogen zu unterschreiben? Ich werde meinen Auskunftsverpflichtungen nachkommen und die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung dem JA zur Verfügung stellen, nur ich sehe nicht ein, dass ich das JA ermächtige bei allen möglichen Behörden Auskünfte über mich einzuholen. Kann mich das JA dazu zwingen? Steht es im Einklang mit §1605 BGB? Vielen Dank für eure Antworten!